Urteil

Urteile sind Entscheidungen von Gerichten, die eine Rechtssache (i.d.R) abschliessend erledigen. Ausgenommen hiervon sind Teilurteile gem § 391 ZPO und Zwischenurteile gem. § 393 ZPO, mit denen nur ein Teilbereich erledigt wird.

Das Urteil wird gefällt, wenn wenn der Rechtsstreit aus Sicht des Gerichts reif und die Verhandlung geschlossen wird. Obwohl § 414 Abs. 1 ZPO vorseiht, dass Urteil gleich nach dem Schluss der mündlichen Streitverhandlung zu verkünden sind, ist dies im Zivilverfahren, anders als im Strafverfahren, eher die Ausnahme. In den meisten Fällen wird den Parteien das Zivilurteil schriftlich zugestellt.

Erstinstanzliche Urteile können binnen vier Wochen mit einer Berufung bekämpft werden. Wird kein Rechtsmittel eingelegt, wird es rechtskräftig.

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