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6. August 2024AllgemeinHäusliche Gewalt ist leider auch in Österreich ein ernstes Problem. Um Betroffene zu schützen, gibt es verschiedene rechtliche Instrumente. Eines der wichtigsten ist die einstweilige Verfügung im Familienrecht. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was eine einstweilige Verfügung ist und wie sie Opfer von häuslicher Gewalt schützen kann.
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Anordnung, die schnellen Schutz für gefährdete Personen bietet. Im österreichischen Recht gibt es drei Arten von einstweiligen Verfügungen, die besonders relevant für Fälle häuslicher Gewalt sind:
Schutz vor Gewalt in Wohnungen (§ 382b EO)
Allgemeiner Schutz vor Gewalt (§ 382c EO)
Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre (Stalking-EV, § 382d EO)
Schutz vor Gewalt in Wohnungen
Diese Verfügung kann beantragt werden, wenn das Zusammenleben mit der gefährdenden Person unzumutbar geworden ist. Das Gericht kann anordnen, dass die gefährdende Person:
Die Wohnung und deren unmittelbare Umgebung verlassen muss
Nicht in die Wohnung und deren Umgebung zurückkehren darf
Diese Verfügung kann für bis zu sechs Monate erlassen werden. Wird in dieser Zeit ein Scheidungsverfahren eingeleitet, kann sie bis zum Ende dieses Verfahrens verlängert werden.
Allgemeiner Schutz vor Gewalt
Diese Verfügung bietet Schutz, wenn das Zusammentreffen mit der gefährdenden Person unzumutbar ist. Das Gericht kann der gefährdenden Person untersagen:
Sich an bestimmten Orten aufzuhalten (z.B. Arbeitsplatz, Schule)
Mit der gefährdeten Person zusammenzutreffen oder Kontakt aufzunehmen
Sich der gefährdeten Person oder bestimmten Orten zu nähern
Diese Verfügung gilt für maximal ein Jahr und kann bei Zuwiderhandlung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Wie beantrage ich eine einstweilige Verfügung?
Ein Antrag kann beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden. Dies ist auch ohne Anwalt möglich. Gewaltschutzzentren können bei der Antragstellung unterstützen. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen (z.B. ärztliche Befunde, Fotos von Verletzungen) vorzulegen und gegebenenfalls Zeugen zu benennen.
Was passiert bei Missachtung einer einstweiligen Verfügung?
Verstößt die gefährdende Person gegen die Anordnungen, droht eine Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro. Bei wiederholter Missachtung kann sogar eine Festnahme erfolgen.
Fazit
Einstweilige Verfügungen sind ein wichtiges Instrument zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Österreich. Sie bieten schnelle und effektive Hilfe für Betroffene. Wenn Sie sich bedroht fühlen, zögern Sie nicht, sich an ein Gewaltschutzzentrum oder direkt an das Gericht zu wenden. Niemand muss Gewalt erdulden – es gibt Hilfe und rechtlichen Schutz. [...]
4. August 2024AllgemeinDer Abschluss eines Kreditvertrags ist eine bedeutende finanzielle Entscheidung, und manchmal können sich Umstände oder Überlegungen ändern, die einen Rücktritt vom Vertrag erforderlich machen. In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Schritte, um einen Kreditvertrag erfolgreich zu widerrufen.
Rücktrittsrecht und Kündigung
Rücktrittsrecht bei Konsumkrediten
Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Kreditvertrag zurückzutreten. Dies ist durch § 12 VKrG (Verbraucherkreditgesetz) geregelt. Die einzige Bedingung ist, dass die gesetzlichen Mindestinformationen und die Vertragsbedingungen vorliegen müssen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und innerhalb der Frist abgesendet werden. Es reicht, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der 14-Tage-Frist abgeschickt wird.
So gehen Sie vor:
Rücktrittserklärung vorbereiten: Verfassen Sie eine schriftliche Rücktrittserklärung. Um Beweise zu sichern, senden Sie diese am besten per eingeschriebenem Brief. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Einschreibezettel auf.
Frist beachten: Stellen Sie sicher, dass Sie die Rücktrittserklärung innerhalb der 14 Tage nach Vertragsabschluss absenden. Die Frist beginnt nur zu laufen, wenn alle gesetzlichen Mindestinformationen und die Vertragsbedingungen vorliegen.
Rückzahlung: Nach dem Rücktritt müssen Sie den ausbezahlten Kreditbetrag sowie die seit der Auszahlung angefallenen Zinsen innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Sollten seitens des Kreditgebers Zahlungen an öffentliche Stellen geleistet worden sein, die nicht mehr zurückverlangt werden können, sind diese ebenfalls von Ihnen zu tragen.
Rücktrittsrecht bei Liegenschaftskrediten
Für Liegenschaftskredite, also Kredite, die mit einer Hypothek besichert sind oder dem Erwerb einer Liegenschaft dienen, besteht grundsätzlich kein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung:
Zwei-Werktage-Regelung: Wenn Sie den Kreditvertrag abgeschlossen haben, ohne mindestens zwei Werktage vorher das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS-Merkblatt) erhalten zu haben, können Sie innerhalb von zwei Werktagen vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt erst, wenn Sie das ESIS-Merkblatt und die Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben und endet spätestens einen Monat nach Vertragsabschluss.
Kündigung von auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Kreditverträgen
Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, können von der Kreditnehmerin oder dem Kreditnehmer jederzeit gekündigt werden. Hierbei fallen keine Kosten an, es sei denn, es wurde eine Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart, die maximal einen Monat betragen darf.
Umschuldung
Im Falle einer Umschuldung wird ein bestehender Kredit gekündigt und ein neuer Kredit abgeschlossen. Dieses Vorgehen lohnt sich, wenn die Zins- und Spesenersparnis des neuen Kredits größer ist als die Kosten und Spesen, die mit der Aufnahme des neuen Kredits verbunden sind.
Schriftlicher Rücktritt
Ein Rücktritt muss schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Zur Beweissicherung empfiehlt sich der Versand per eingeschriebenem Brief.
Folgen des Rücktritts
Tritt der Verbraucher vom Kreditvertrag zurück, hat er dem Kreditgeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Kalendertagen nach Absendung der Rücktrittserklärung, die ausbezahlte Valuta samt den seit der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen. Der Rücktritt vom Kreditvertrag gilt gleichzeitig als Rücktritt von einer eventuell bestehenden Restschuldversicherung oder einer sonstigen mit dem Kreditgeber vereinbarten Nebenleistung.
Fazit
Der Rücktritt von einem Kreditvertrag ist dank klarer gesetzlicher Regelungen in vielen Fällen möglich und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wichtige Absicherung. Es ist jedoch essenziell, die Fristen und formalen Anforderungen genau einzuhalten. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihren Rücktritt erfolgreich durchzuführen. [...]
Weitere aktuelle Beiträge
4. August 2024EherechtDer Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem aktuellen Urteil (4 Ob 22/24z) entschieden, dass Nachzahlungen des Dienstgebers an den Unterhaltspflichtigen vollständig in die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Jahres einfließen, in dem sie zugeflossen sind. Im vorliegenden Fall hatte eine minderjährige Tochter gegen ihren Vater geklagt, um für den Zeitraum von 2020 bis 2022 eine Erhöhung des monatlichen Unterhalts zu erwirken.
Der Vater hatte im Oktober 2021 von seinem Dienstgeber eine Nachzahlung von 24.537,08 EUR brutto erhalten, die ihm aufgrund nicht angerechneter Vordienstzeiten für den Zeitraum ab Mai 2016 zustand. Es war strittig, ob diese Nachzahlung (nur) in die Bemessungsgrundlage für das Jahr 2021 einfließen sollte, oder auf die Jahre ab 2016 aufzuteilen sei, wie es der Vater forderte. Außerdem argumentierte er, dass Teile der Nachzahlung verjährt seien und daher nicht in die Berechnung einfließen dürften.
Die Vorinstanzen rechneten die Nachzahlung vollständig dem Jahr 2021 zu, was der Vater durch einen Revisionsrekurs anzufechten versuchte. Der OGH wies den Revisionsrekurs jedoch mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.
Der Senat des OGH betonte, dass für die Bemessung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen das Gesamteinkommen nach Abzug von Steuern und Abgaben maßgeblich ist. Demnach sind einmalige Zahlungen wie Steuergutschriften oder Nachzahlungen in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Dies entspricht der bestehenden Judikatur, wonach solche Einkommensbestandteile nur in dem Jahr angerechnet werden, in dem sie tatsächlich verfügbar sind, auch wenn sie für einen früheren Zeitraum bestimmt sind.
Eine gegenteilige Entscheidung, wie sie der Vater forderte, würde das Kind benachteiligen, da es nicht vom höheren Einkommen des Vaters profitieren würde. Besonders nachteilig wäre dies, wenn die Unterhaltsansprüche wegen Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Die Entscheidung des OGH bekräftigt somit, dass die Nachzahlung in vollem Umfang im Jahr 2021 zu berücksichtigen ist. Eine Aufteilung der Nachzahlung auf die Jahre ab 2016, wie vom Vater gefordert, wurde abgelehnt. Dies stützt die Position, dass schlechte Zahlungsmoral und Fehler von Arbeitgebern nicht zulasten der Unterhaltsberechtigten gehen dürfen. [...]
4. August 2024ZivilprozessrechtIn einem kürzlich ergangenen Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Berufungsentscheidung bestätigt, die eine irreführende Werbepraxis der Beklagten in Bezug auf ihre Bio-Limonade feststellt. Das Verfahren drehte sich um die Frage, ob die Bewerbung eines Getränks mit „Fruchtanteilen aus biologischem Anbau“ zulässig ist, wenn die Geschmacksrichtung ausschließlich durch Aromen erzeugt wird.
Die Beklagten, Produzenten eines als „bio limo leicht zitrone limette minze“ beworbenen Getränks, hatten auf den Etiketten naturgetreue Abbildungen von Limetten, Zitronen und Minzblättern verwendet. Die Zutatenliste auf der Rückseite der Flasche gab jedoch korrekt an, dass weder Limettensaft noch Minzextrakt im Getränk enthalten sind. Die Werbung für das Produkt erfolgte auch online, wo ebenfalls der Eindruck erweckt wurde, das Getränk enthalte echte Frucht- und Kräuteranteile.
Eine Verbandsklage sollte die Beklagten wegen irreführender Werbung stoppen. Konkret wurde ihnen vorgeworfen, den falschen Eindruck zu erwecken, ihre Bio-Limonaden enthielten tatsächliche Frucht- und Kräuteranteile, obwohl diese nur in Form von Aromen vorhanden waren.
Das Erstgericht wies die Klage ab und argumentierte, dass Verbraucher lediglich natürliche Aromen erwarten würden, was in diesem Fall auch zutraf. Das Berufungsgericht hingegen untersagte die Werbung, es sei denn, die Beklagten wiesen deutlich darauf hin, dass das Getränk keinen Limettensaft und/oder Minzextrakt enthalte. Es wurde festgestellt, dass die Beklagten durch ihre Produktaufmachung beim Durchschnittsverbraucher die Erwartung weckten, das Getränk enthalte weitgehend natürliche Zutaten.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung. Die Verpackung und die Betonung der Fruchtanteile weckten gezielt Assoziationen mit hausgemachter Limonade, was die Verbraucher in die Irre führte. Eine korrekte Deklaration der Zutaten reiche nicht aus, um eine Irreführung zu verhindern.
Die Veröffentlichung des Urteils wurde ebenfalls angeordnet, unter anderem auf der Website der Zweitbeklagten sowie auf den Websites zweier Supermarktketten und in einer auflagenstarken Tageszeitung. Diese Maßnahme soll die Irreführung aufklären und sicherstellen, dass Verbraucher nicht weiterhin durch die irreführende Werbung getäuscht werden. [...]
1. März 2024AllgemeinEin Spielzeughändler in Wien musste sein Geschäft schliessen, nachdem er von Lego abgemahnt wurde. Über einen Zeitraum von vier Jahren hatte der Händler statt originaler Legosteine Klemmbausteine verkauft. Lego warf dem Händler eine Markenrechtsverletzung vor und liess sämtliche Steine beschlagnahmen. Die Steine hatten einen Verkaufswert von etwa 25.000 Euro und mussten anschliessend vernichtet werden.
Obwohl Lego keine Patente mehr auf seine Steine besitzt, verfügt das Unternehmen immer noch über Marken- und Designrechte, um Kopien zu verhindern. Der betroffene Händler hatte die Waren aus China bestellt und konnte nicht sicherstellen, dass keine geschützten Steine darunter waren. Nachdem er den Kampf gegen Lego aufgegeben hatte, musste er sein Geschäft schliessen. Der Gesamtschaden wird auf rund 100.000 Euro geschätzt.
Lego betont, dass sie zum Schutz ihrer Markenrechte gehandelt haben. Der Händler hingegen fragt sich, warum Lego gegen ihn vorgeht, während Online-Händler die Steine problemlos weiterverkaufen können. Trotz dieser Rückschläge plant der Spielzeughändler, sein Geschäft neu aufzustellen. Ab März wird er neben Brettspielen auch legale Klemmbausteine anbieten.
Die Geschichte des Spielzeughändlers in Wien verdeutlicht die Bedeutung des Schutzes von Markenrechten. Lego möchte sicherstellen, dass nur ihre originalen Steine auf dem Markt erhältlich sind. Der Händler hingegen musste einen hohen finanziellen Verlust hinnehmen und sein Geschäft schliessen. Die Diskussion darüber, warum Online-Händler scheinbar ungestraft mit ähnlichen Produkten handeln können, bleibt jedoch bestehen.
In Zukunft wird der Spielzeughändler sein Sortiment erweitern und sich verstärkt auf legale Produkte konzentrieren. Es bleibt abzuwarten, ob er mit diesem neuen Ansatz erfolgreich sein wird. Die Geschichte zeigt jedoch, wie wichtig es ist, sich über Markenrechte und den Handel mit geschützten Produkten bewusst zu sein. [...]
20. Januar 2024AllgemeinIn einem wegweisenden Urteil hat ein verstärkter Senat des OGH entschieden, dass Ärzte für den Unterhaltsaufwand haften, wenn ein Kind bei fachgerechtem Vorgehen nicht empfangen oder geboren worden wäre. Die Kläger forderten Schadensersatz für den Unterhaltsaufwand sowie die Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden.
Bisher war die Rechtsprechung in Österreich uneinheitlich, was zu Unsicherheiten für betroffene Familien führte. Der verstärkte Senat wurde daher damit beauftragt, über die Fälle von “wrongful birth” und “wrongful conception” zu entscheiden und klare Richtlinien für die Haftung von Ärzten festzulegen.
Der Senat kam zu dem Schluss, dass beide Fälle als gleichwertig betrachtet werden sollten und dass der gesamte Unterhaltsaufwand zu ersetzen ist, nicht nur der behinderungsbedingte Mehrbedarf. Dies bedeutet, dass Ärzte nicht nur für den finanziellen Aufwand im Zusammenhang mit der Betreuung eines behinderten Kindes haften, sondern auch für den allgemeinen Unterhalt, der bei einer erfolgreichen Empfängnisverhütung oder Pränataldiagnostik vermieden worden wäre.
Die Entscheidung des verstärkten Senats wird voraussichtlich Auswirkungen auf zukünftige Fälle haben und für Klarheit sorgen. Bisher waren viele Familien gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um Schadensersatz zu fordern und ihre Rechte geltend zu machen. Mit der einheitlichen Rechtsprechung wird nun eine klare Grundlage geschaffen, auf der Ärzte und Patienten gleichermassen agieren können.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die ärztliche Praxis auswirken wird. Einige Experten befürchten, dass Ärzte aufgrund der gestiegenen Haftungsrisiken möglicherweise zögern könnten, bestimmte medizinische Verfahren anzubieten. Dies könnte letztendlich zu einer eingeschränkten Auswahl für Patienten führen. [...]
19. Januar 2024MietrechtDer Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine Einigung mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG erzielt, die allen betroffenen Kunden eine Ausgleichszahlung zusichert. Diese Vereinbarung betrifft alle Strom- und Erdgaskunden der Wien Energie, die entweder der Umstellung auf den Tarif “Optima Entspannt” zugestimmt, widersprochen oder automatisch umgestellt wurden.
Die Umstellung auf den Tarif “Optima Entspannt” wurde im Sommer 2022 angekündigt und führte zu einer Vielzahl von Anfragen und Beschwerden beim VKI. Angesichts der zahlreichen Beschwerden reichte der VKI eine Klage beim Handelsgericht Wien ein.
Nach langwierigen Verhandlungen konnte der VKI schliesslich eine Einigung mit der Wien Energie erzielen, die alle Kunden einschliesst, die von der Tarifumstellung betroffen waren. Die Einigung sieht vor, dass Kunden ab dem Frühjahr 2024 eine Ausgleichszahlung erhalten werden.
Die Aktion “Energiekosten-Ausgleichszahlung” wird im kommenden Frühjahr starten. Die genauen Details zur Einigung und zum Ablauf der Aktion werden rechtzeitig zum Aktionsstart bekannt gegeben.
Der VKI und die Wien Energie sind erleichtert, dass sie eine Einigung erzielen konnten, die allen betroffenen Kunden zugutekommt. Die Ausgleichszahlung soll dazu beitragen, mögliche finanzielle Belastungen der Kunden aufgrund der Tarifumstellung abzumildern. [...]
19. Januar 2024InternetrechtDie Konsumentenschützer der AK haben Verbandsklagen gegen die Mobilfunkanbieter A1, Magenta und Drei eingereicht, um die seit mehr als zehn Jahren eingehobenen Servicepauschalen vor Gericht anzufechten. Die AK argumentiert, dass diesen Pauschalen keine konkrete Gegenleistung gegenübersteht.
Sollten die Klagen erfolgreich sein, drohen den Mobilfunkanbietern Rückzahlungen von Hunderten Millionen Euro. Trotz Gesprächen zwischen der Mobilfunkbranche und den Konsumentenschützern konnten bisher keine Einigungen erzielt werden.
Die AK zeigt sich optimistisch, da vor eineinhalb Jahren der Oberste Gerichtshof Zusatzgebühren bei Fitnesscentern für unzulässig erklärt hatte. Dieses Urteil gibt den Konsumentenschützern Hoffnung für den aktuellen Fall.
Die Mobilfunkanbieter verteidigen die Servicepauschalen und betonen, dass es konkrete Leistungen gibt, die mit diesen Gebühren abgedeckt werden, wie beispielsweise Sperrmöglichkeiten. RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer hält die Pauschalgebühren “aus jetziger Sicht” für zulässig, schliesst jedoch eine Neubewertung nicht aus.
Ein Anwalt hat bereits mehr als 190 Klagen bei Bezirksgerichten eingereicht, bei denen die Mobilfunkanbieter jedes Mal die anwaltliche Rückforderung zahlten.
Drei gab an, dass das Unternehmen kundenorientiert arbeite und sich auf Lösungen ausserhalb von Gerichten fokussiere.
Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte über die Verbandsklagen der AK entscheiden werden und ob die Mobilfunkanbieter letztendlich Rückzahlungen leisten müssen. Die Verhandlungen zwischen den Parteien werden sicherlich weiterhin intensiv geführt werden. [...]
16. Januar 2024AllgemeinDie ideale PV-Anlage versorgt Ihr Zuhause das ganze Jahr über mit Strom, aber sie erfordert eine sorgfältige Planung und Ausrichtung, um die Leistung zu maximieren.
Um eine PV-Anlage mit optimaler Leistung zu bauen, ist die richtige Planung für die optimale Nutzung der Sonnenenergie entscheidend.
Wenn ein Faktor in der Planungsphase nicht richtig berücksichtigt wird, kann dies zu Leistungseinbußen führen. Aus diesem Grund lohnt es sich auf jeden Fall, die Hilfe eines Experten auf diesem Gebiet in Anspruch zu nehmen, da dieser Ihnen für den Baubeginn ein passendes Preisangebot für PV-Anlage unterbreiten kann.
Bestimmung des EnergieverbrauchsDer benötigte Verbrauch lässt sich für einen Sachverständigen leicht ermitteln, aber man kann ihn auch selbst einfach berechnen. Dazu muss man lediglich die zwischenjährlichen Stromrechnungen sammeln, die den perfekten Ausgangspunkt für die Ermittlung des eigenen Verbrauchs darstellen.
Planung des StandortesBei der Planung einer PV-Anlage ist auch die Planung des Standortes äußerst wichtig. Die Platzierung erfolgt am häufigsten auf einem Ziegeldach, doch das Einzige, worauf Sie achten müssen, ist die Wahl einer Dachfläche, auf die kein Schatten geworfen wird. Wenn das Dach nicht geeignet ist, lohnt es sich, alternative Optionen zu wählen. Zum Beispiel eine Dachkonstruktion, die sich mit der Sonne bewegt, oder eine PV-Anlage, die auf dem Boden installiert werden kann. Auch bei einem Flachdach ist die entscheidende Frage, wie viel Belastung das Dach und das Gebäude aushalten können. Bei einem Flachdach entscheidet das Material des Daches darüber, ob es für die Installation geeignet ist.
Das Konstruktionsprinzip ist bei allen Installationen ähnlich, egal ob auf einem Flachdach oder auf dem Boden. Die verfügbare Fläche kann die Größe unserer PV-Anlage begrenzen, in solchen Fällen ist es ratsam, über den Einsatz von Modulen mit höherem Wirkungsgrad nachzudenken.
Neigungswinkel und AusrichtungBei der Platzierung der PV-Anlage ist es äußerst wichtig zu wissen, dass der optimale Neigungswinkel in der Regel 35-40 Grad gegenüber der Horizontalen beträgt, und das bei südlicher Ausrichtung. Durch diesen Neigungswinkel und die Ausrichtung kann auch in den schwächeren Monaten einer Saison eine optimale Effizienz gewährleistet werden, hinsichtlich der Ausrichtung können Sie jedoch auch eine Südwest- oder Südostausrichtung wählen. Nord ist die einzige Ausrichtung, die von Experten einhellig nicht für die Installation von PV-Anlagen empfohlen wird. [...]
13. Januar 2024AllgemeinEin Wechselrichter ist eine Schlüsselkomponente von PV-Anlagen, deren Aufgabe es ist, Sonnenenergie in nutzbaren Strom umzuwandeln. Die Wahl des richtigen Wechselrichters und seine korrekte Installation sind entscheidend für den Ausbau eines effizienten und zuverlässigen Systems.
Die richtige Leistung bestimmen
Es ist wichtig, dass die Leistung des Wechselrichters der Kapazität der Photovoltaik-Anlage entspricht. Ist der Wechselrichter zu groß, kann der Wirkungsgrad der Anlage sinken, während bei einem zu kleinen Wechselrichter nicht die volle Kapazität der von den Solarmodulen erzeugten Energie genutzt werden kann.
Für Heimsysteme reichen in der Regel einphasige Wechselrichter aus, während größere Unternehmen oder Industrieanlagen möglicherweise mehrphasige Wechselrichter benötigen.
Den richtigen Ort für die Installation wählen
Der Wechselrichter sollte an einem Ort mit stabiler Temperatur und niedriger Luftfeuchtigkeit installiert werden. Es ist auch wichtig, dass er für Wartungsarbeiten leicht zugänglich ist. Während des Betriebs entsteht Wärme und es muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden. Dadurch wird eine Überhitzung vermieden und die Lebensdauer des Geräts verlängert. Für einen sicheren Betrieb muss das Gerät ordnungsgemäß geerdet sein. Dies schützt das Gerät vor Blitzeinschlägen und elektrischen Problemen.
Garantie- und Serviceleistungen
Wählen Sie einen Hersteller mit den richtigen Garantie- und Serviceleistungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre PV-Anlage auch langfristig zuverlässig funktioniert.
Insgesamt wirkt sich die Installation eines Wechselrichters nicht nur auf die Effizienz der Anlage, sondern auch auf ihre langfristige Zuverlässigkeit aus. Es ist wichtig, ihn mit Hilfe eines Fachmanns zu planen und zu installieren, um sicherzustellen, dass Ihre Photovoltaik-Anlage optimal funktioniert und zu einer nachhaltigen Energieerzeugung beiträgt.
Wenn Sie eine effiziente und langlebige Photovoltaik-Anlage wünschen, wenden Sie sich an uns! [...]
18. Oktober 2023ArbeitsrechtDas Oberste Gerichtshof hat in einer Arbeitsrechtssache entschieden. Die Klägerin arbeitete als Aushilfskellnerin in einem Caféhaus. Während des Corona-Lockdowns wurde sie in Kurzarbeit geschickt und erhielt entsprechende Zahlungen. Ab April 2021 konnte sie aufgrund abgelaufener Arbeitsbewilligung nicht mehr in die Kurzarbeit einbezogen werden. Die Beklagte zahlte ihr von April bis Mitte Mai 2021 keinen Lohn. Die Klägerin forderte den ausstehenden Lohn, anteilige Sonderzahlungen, Entgelt für Mehrstunden und eine Urlaubsersatzleistung. Das Erstgericht gab der Klage weitgehend statt. Die Beklagte legte Berufung ein, argumentierte unter anderem mit höherer Gewalt aufgrund der COVID-19-Pandemie.
Das Berufungsgericht stimmte größtenteils mit dem Erstgericht überein. Es erklärte, dass die Beklagte den Lohnanspruch für den Zeitraum Mai 2021 nicht ausreichend bestritten hatte. Es stellte jedoch fest, dass die COVID-19-Pandemie als höhere Gewalt anzusehen sei. Dennoch müsse die Beklagte den Lohn für den Zeitraum nach dem Lockdown zahlen, da dies nicht als allgemeine Katastrophe anzusehen sei. Die ordentliche Revision wurde zugelassen, da es keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung des §1155 ABGB (Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Fall höherer Gewalt) gab. [...]