ZPO – Zivilrecht verständlich erklärt TopthemenIst der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?12. März 2021AllgemeinFeuerwehr, Ärzte, Installateure,… in vielen Bereichen gehört der Bereitschaftsdienst für Arbeitnehmer zur Selbstverständlichkeit. Nicht immer wird diese Zeit auch entlohnt. In manchen Branchen sehen die Kollektivverträge eine Entschädigung vor. Grundsätzlich gilt aber in Österreich, wie in vielen anderen Ländern, dass die Bereitschaftszeit nicht als Arbeitszeit zählt und kein Lohn zusteht. Kommt es während der Bereitschaft zu einem Einsatz, zählt dies natürlich zur Arbeitszeit. Ob diese Bestimmungen mit dem EU-Recht in Einklang sind, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich zu entscheiden. In den Verfahren C-580/19 und C-344/19 ging es um einen Feuerwehrmann bzw. einen Techniker, die diese Rechtsfrage geklärt wissen wollten. Das Urteil viel dabei nicht eindeutig aus. Der EuGH kam zu der Erkenntnis, dass es zwar keine generelle Verpflichtung gibt, Rufbereitschaft als gewöhnliche Arbeitszeit zu entlohnen, doch sei dies im Einzelfall zu prüfen. Entscheidend sei die konkrete Ausgestaltung und insbesondere wie stark der Arbeitnehmer in seiner Freizeitgestaltung eingeschränkt ist. Auch sei zu berücksichtigen, welche Erleichterungen ihm dafür angeboten werden. Beispielhaft nannten die Richter ein Firmenfahrzeug, dass zur Verfügung gestellt wird. Was heisst das konkret? Wann ist Rufbereitschaft Arbeitszeit? Wenn ein Mitarbeiter in seiner Freizeit kaum eingeschränkt ist und nur vereinbart ist, dass er erreichbar sein muss, “falls etwas ist”, er aber ansonsten örtlich nicht eingeschränkt ist, kann man davon ausgehen, dass eine gesetzliche Regelung in einem Mitgliedsstaat, der hierfür kein Entgelt vorsieht, EU-rechtskonform ist. Wenn der Arbeitnehmer sich in einem Umkreis von 10 Minuten von der Arbeitsstätte aufhalten muss, sich binnen dieser Zeit im Ernstfall dort einfinden muss, ständig Werkzeug mitführen oder Arbeitskleidung tragen muss, ist von einer grösseren Einschränkung auszugehen. Insbesondere kann er so kaum in ein Kino oder Theater gehen. Auch die Sportausübung ist sicher eingeschränkt, denn selbst wenn es im besagten Umkreis eine Tennishalle oder ein Schwimmbad gibt, wird er dann nicht immer telefonisch sofort erreichbar. In diesem Fall wäre es nach diesem Urteil nicht mit EU-Recht vereinbar, wenn für die Bereitschaftszeit kein Entgelt zusteht. Durch dieses Urteil ist davon auszugehen, dass es in vielen EU-Ländern, dadurch auch in Österreich zu geringfügigen Anpassungen kommen wird.... Neues Urteil zur Vorratsdatenspeicherung4. März 2021EuroparechtBereits drei Mal hat sich der Europäische Gerichtshof (EUGH) mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt. Im April 2014 hat der Gerichtshof die bis dahin geltendende Praxis der Vorratsdatenspeicherung in vielen Mitgliedsstaaten mit dem Urteil (C-293/12 und C-594/12) aufgehoben. Die Begründung lautete damals, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das in der Europäischen Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 7) und des Grundrechts auf Schutz der personenbezogenen Daten (Art 8) verstösst. Seitdem versuchen verschiedene Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, eine neue Vorratsdatenspeicherung einzuführen, die mit diesem Urteil in Einklang zu bringen ist. Diese Bemühungen dürften diese Woche durch ein neues Urteil des EUGH (C-741/18) noch schwieriger geworden sein. Die Richter stellten in ihrer Begründung klar, dass die Abfrage von Verkehrs- und Standortdaten nur für die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder der Verhütung ernster Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit durch die Staatsanwaltschaft zulässig sein können. Im konkreten Fall ging es um die Verfolgung von Diebstählen und anderen kleineren Delikten. Die estnische Staatsanwaltschaft verlangte von den Providern die Herausgabe von Verbindungsdaten, welche im Ausgangsverfahren als Beweise vor Gericht verwertet werden sollten. Der EUGH sah darin ein Verstoss gegen die Verhältnismässigkeit. Die Ausnahmen vom Schutz von personenbezogenen Daten müsse sich auf das absolut notwendige Mass beschränken. Aus unserer Sicht eine erfreuliche Stärkung der persönlichen Rechte und eine Klarstellung, dass Behörden nicht für Bagatellen alle Daten von Telefon- und Internetbetreibern bekommen dürfen. Bereits drei Mal hat sich der Europäische Gerichtshof (EUGH) mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt. Im April 2014 hat der Gerichtshof die bis dahin geltendende Praxis der Vorratsdatenspeicherung in vielen Mitgliedsstaaten mit dem Urteil (C-293/12 und C-594/12) aufgehoben. Die Begründung lautete damals, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das in der Europäischen Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 7) und des Grundrechts auf Schutz der personenbezogenen Daten (Art 8) verstösst. Seitdem versuchen verschiedene Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, eine neue Vorratsdatenspeicherung einzuführen, die mit diesem Urteil in Einklang zu bringen ist. Diese Bemühungen dürften diese Woche durch ein neues Urteil des EUGH (C-741/18) noch schwieriger geworden sein. Die Richter stellten in ihrer Begründung klar, dass die Abfrage von Verkehrs- und Standortdaten nur für die Bekämpfung schwerer Kriminalität oder der Verhütung ernster Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit durch die Staatsanwaltschaft zulässig sein können. Im konkreten Fall ging es um die Verfolgung von Diebstählen und anderen kleineren Delikten. Die estnische Staatsanwaltschaft verlangte von den Providern die Herausgabe von Verbindungsdaten, welche im Ausgangsverfahren als Beweise vor Gericht verwertet werden sollten. Der EUGH sah darin ein Verstoss gegen die Verhältnismässigkeit. Die Ausnahmen vom Schutz von personenbezogenen Daten müsse sich auf das absolut notwendige Mass beschränken. Aus unserer Sicht eine erfreuliche Stärkung der persönlichen Rechte und eine Klarstellung, dass Behörden nicht für Bagatellen alle Daten von Telefon- und Internetbetreibern bekommen dürfen. Das könnte sie auch interessierenDaimler-Urteil... Stoffmasken schützen nicht18. Januar 2021AllgemeinIn den sozialen Medien geisterten nicht erst seit ein paar Tagen Bilder von Gebrauchsanweisungen von verschiedenen Masken, in denen darauf hingewiesen wird, dass diese Masken nicht schützen. Nur weil die Regierung unaufhörlich einen anderen Eindruck vermittelt, ändert das nichts an der Tatsache, dass jeglicher wissenschaftliche Beweis für einen Schutz fehlt. Und nur weil die Regierung etwas tut, heisst das nicht, dass auch Private das dürfen. Dies hat nun ein Unternehmen, welches Stoffmasken verkauft, schmerzhaft erfahren müssen. Das Unternehmen Silvercare behauptete in der Werbung nämlich genau das: Diese Stoffmasken schützen! Im Zivilprozess vor dem Landesgericht Linz misslang der Beweis der Wirksamkeit. Zahlreiche Studien, die das Unternehmen dem Gericht vorgelegt hat, vermochten den Richter nicht zu überzeugen. Das Unternehmen wurde aufgrund der vom VKI angestrengten Verbandsklage verurteilt, derartige Behauptungen in Zukunft zu unterlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.... Corona-Verordnungen – Lockdown und Ausgangssperre verfassungswidrig?2. November 2020Öffentliches RechtDies ist eine verfassungsrechtliche Analyse der neuen Conrona-Verordnung (Lockdown 2) vom November 2020. In diesem Artikel geht es nicht um die virologische oder epidemiologische Sinnhaftigkeit sondern ausschliesslich um die Vereinbarkeit mit der österreichischen Bundesverfassung, weiteren Verfassungsgesetzen und „normalen“ Gesetzen. Zu den Punkten aus der Verordnung: §1 Abstandsregelung im öffentlichen Raum (Babyelefant): Verfassungsrechtlich unbedenklich. §2 Ausgangssperre: Verstoss gegen Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit Artikel 2 Abs. 1. Zudem ist die nicht begründet noch nachvollziehbar, warum man nur nachts nicht auf die Strasse gehen darf. Dies ist wohl ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art 2 Staatsgrundgesetz 1867, auch Art 7 B-VG) à Verordnung in diesem Punkt Verfassungswidrig! §3 Massenbeförderungsmittel: Verfassungsrechtlich unbedenklich §4 Maskenpflicht in Kundenbereichen: Generell eher unbedenklich. In Einzelfällen wo dadurch die Berufsausübung beinträchtigt würde, evtl. ein Verstoss gegen Artikel 18 Staatsgrundgesetz. §5 Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz: Verfassungsrechtlich unbedenklich und zulässig. §6 Fahrgemeinschaften und max 2 Personen in einer Sitzreihe in einem Auto: Stellt einen Konflikt dar mit dem Kfz-G, da dies die Personenzahl in einem Fahrzeug regelt und das Gesetz höher ist, als die Verordnung. Verfassungsrechtlich aber unbedenklich. §7 Betretungsverbot für Gaststätten: Dazu hat sich der Verfassungsgerichtshof gerade diese Woche klar geäussert: Unbegründet! Unverhältnismässig, Rechtswidrig. Zudem aus meiner Sicht ein Verstoss gegen Artikel 18 Staatsgrundgesetz. à Verordnung in diesem Punkt Verfassungswidrig! §8 Schliessung von Hotels: Analog wie bei den Gaststätten zu sehen. Unbegründet, da niemand in einem Hotelzimmer alleine jemanden anstecken kann. Daher auch nicht verhältnissmässig -> Gesetzwidrig Zudem aus meiner Sicht ein Verstoss gegen Artikel 18 Staatsgrundgesetz. à Verordnung in diesem Punkt Verfassungswidrig! §9 Verbot der Sportausübung für Nicht-Berufssportler: Verstoss gegen die Vereinsfreiheit Art 12 Staatsgrundgesetz, i.V.M Art 11 der Europäischen Erklärung der Menschenrechte. Zudem ist die Unterscheidung zwischen Berufssportlern und Hobbysportlern nicht erklärt und auch nicht nachvollziehbar. Daher auch ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz. (Art 2 Staatsgrundgesetz 1867, auch Art 7 B-VG) à Verordnung in diesem Punkt Verfassungswidrig! §10 Beschränkungen in Alters- und Pflegeheimen: Im Anbetracht der Fälle in Innsbruck und im Burgenland wohl ausnahmsweise gerechtfertigt und zulässig. §11 Regeln für Krankenanstalten: Verfassungsrechtlich unbedenklich und zulässig. §12 Betretungsverbot von Freizeiteinrichtungen: Das müsste man im Einzelfall prüfen. Jedenfalls verfassungsrechtlich bedenklich. §13 Veranstaltungsverbot: Da die Ausübung von politischen Rechten dieses Mal, anders als bei den ersten Verordnungen im Frühling, explizit ausgenommen ist, ist diese Bestimmung verfassungsrechtlich wohl zulässig. Unterscheidung zwischen Hobbychören und Berufsmusikern wohl nach dem Gleichheitsgrundsatz bedenklich. Es ist nicht nachvollziehbar warum eine Profi-Tenor weniger ansteckend sein soll eine ein Hobbysänger. §14 Einschränkungen im Spitzensport: Hier müsste man ebenfalls im Einzelfall einen Konflikt mit Artikel 6 Absatz 1 Staatsgrundgesetz prüfen. Generell erachte ich diese Bestimmung für verfassungsrechtlich unbedenklich.... Verreisen trotz Reisewarnung?27. Juni 2020Arbeitsrecht / ReiserechtWelche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn man trotz Reisewarnung in ins Ausland fährt? Darf man in ein Land reisen, wenn es eine Reisewarnung gibt? In Österreich ist die Personenfreizügigkeit ein Grundrecht, dass auch die Ausreise umfasst. Das ist in §4 Staatsgrundgesetz geregelt. Demnach darf, ausser aus Gründen der Wehrpflicht, die Ausreise nicht eingeschränkt werden. Wer also in Österreich verlassen möchte, darf das tun, ohne sich strafbar zu machen. Dennoch hat eine Reisewarnung auch rechtliche Folgen. Konsulargebühren Das Konsulargebührengesetz sieht verschiedene Gebühren vor, die für konsularische Hilfe im Ausland vorgeschrieben wird. Darunter fällt nicht nur die Rückhöhlung von Urlaubern aus dem Ausland. Es gibt eine Vielzahl an Gründen, warum man im Ausland konsularische Hilfe in Anspruch nimmt: Krankheit, ein verlorener Reisepass, eine gestohlene Geldtasche mit allen Karten, weil man Ärger mit der Polizei im Reiseland hat,… Für all diese Fälle muss man grundsätzlich sämtliche Aufwände, die dem Konsulat verursacht wurden, ersetzen. Im §9 kennt das Konsulargebührengesetz allerdings Bestimmung, dass auf die Einhebung verzichtet werden kann. In der Praxis passiert das sehr häufig. Das Aussenministerium hat jedoch klar gemacht, dass bei einer Reise in eine Land mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 4) und insbesondere in Ländern, für die eine Reisewarnung (Stufe 6) gilt, davon nicht gebraucht gemacht wird. Es besteht also ein Risiko, wegen Kleinigkeiten wie einem gestohlenen Pass auf einer hohen Rechnung sitzen zu bleiben. Weiters wurde auch klargestellt, dass eine Rückholung nicht garantiert werden kann. Versicherung Viele Versicherungen, nicht nur Reiseversicherungen sondern auch Krankenversicherungen und Haftpflichtversicherungen haben in ihren Versicherungsbestimmungen, dass die Haftung der Versicherung in Ländern mit einer Reisewarnung ausgeschlossen ist. Das sollte man unbedingt prüfen um nicht, wenn man einen Unfall hat, auf den Unfallkosten oder einer Krankenhausrechnung sitzenbleibt. Was ist, wenn man sich mit COVID ansteckt? Arbeitsrechtlich gab es hier sehr viele Diskussionen, ob ein Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen muss, wenn sich ein Arbeitnehmer im Ausland mit COVID angesteckt hat oder vorsorglich in Quarantäne muss. Das wurde nun klargestellt. In den Ländern mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 4) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterzuhalten.... NEU: Sammelklagen in der EU werden leichter24. Juni 2020EuroparechtDie EU hat beschlossen, dass Kosumenten nun EU-weit Sammelklagen einreichen dürfen. Wie genau das funktioniert erklären wir hier. Bis jetzt ist es in den meisten europäischen Ländern so, dass eine Klage nur von einer Person gegen eine andere möglich ist. Sammelklagen gibt es derzeit auch in Österreich nicht. Zwar gibt es die sog. Verbandsklagen, diese ermöglicht Organisationen wie dem Verein für Konsumenteninformation ein unlauteres Verhalten von einem Konzern durch ein Urteil abzustellen, Ansprüche für einzelne Konsumenten können so nicht durchgesetzt werden. Der VW Abgasskandal hat gezeigt, dass es für Konsumenten sehr schwierig ist, so zu Ihrem Recht zu kommen, besonders wenn es um ausländische Unternehmen geht. In Deutschland konnten sich zahlreiche Verbraucher in einem Verfahren zusammenschliessen. So ist natürlich das Porzesskostenrisiko deutlich geringer. Österreicher konnten sich dem aber nicht anschliessen. Aus diesem Grund hat die EU nun eine Veränderung beschlossen. In jedem Mitgliedsstaat muss es zumindest eine Verbraucherschutzorganisation geben, die für Konsumenten gesammelt ansprüche durchsetzen kann. Für die Beteiligten wird der Anschluss in diesen Verfahren so deutlich vereinfacht. Wann sind EU-Sammelklagen möglich? Die Mitgliedsstaaten haben nun 2 Jahre Zeit, bis dann muss diese Verordnung spätestens umgesetzt werden. Wir gehen aber davon aus, dass die meisten Staaten die Verordnung schneller umsezten werden und Sammelklagen bereits 2021 möglich sein werden.... Wie kann man sich gegen eine COVID-Strafe wehren?31. Mai 2020Öffentliches RechtViele Juristen haben bereits von Anfang an manigfaltige Bendenk gegen die COVID-Verordnung aufgezeigt. Manche Bezirkshauptmannschaften haben sich auch die Mühe gemacht, die Verordnung richtig zu lesen, bevor sie Strafbeischeide erlassen haben. Als selbst der Innenminister zugab, das der Besuch bei Freunden und vieles andere gar nie strafbar war, haben andere Bezirkshauptmannschaften nachgezogen und Strafen aufgehoben. Manche Verwaltungsbehörden aber nicht. Die betroffenen Bürger müssen sich also gegen die ungerechtfertigten Strafverügungen wehren. Um sie dabei zu unterstützen, haben wir hier eine kostenlose Vorlage für einen Einspruch gegen eine Covid-Strafe. Vorlage-COVID-EinspruchHerunterladen Dieses Muster für den Einspruchs bei Strafverfügungen aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes dient nur zur Hilfestellung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit besteht keine Gewähr. Wenn Sie Fragen haben, wennden Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt.... Urheberrecht vs. öffentliches Interesse31. Mai 2020InternetrechtDer Vorfall ereignete sich schon vor längerer Zeit, im April 2018 als man noch ohne Mindestabstand gemeinsam ins Restaurant durfte. Der Bundeskanzler und der Vorarlberger Landeshauptmann trafen sich in einem Gasthaus zum Mittagessen, wovon ein Foto gemacht wurde. Das wurde dann auch sofort in verschiedenen sozialen Medien geteilt. Ein Mitarbeiter – vielleicht der Mesage-Control-Abteilung – entdeckte, dass im Hintergrund ein Bild von einer Frau mit einer Pfeife zu sehen war. Es wurde entschieden, dass das nicht ins Bild passt und das Hintergrundbild wurde durch ein Foto mit einer Berglandschaft ersetzt. Einige Journalisten bemerkten das und berichteten darüber. Zur Illustration veröffentlichten sie die beiden Fotos. Der Fotograf, der dieses Landschaftsbild fotografierte, von dem ein kleiner, unbedeutender Teil im Hintergrund des Kurz-Waller-Fotos zu sehen ist, war darüber nicht glücklich und klagte das SPÖ-eigene Magazin „Kontrast“ und zwei weitere Medien auf Unterlassung. Der Rechtsstreit ging bis zum OGH. Das Höchstgericht hatte nun zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit zu entscheiden (OGH 4 Ob 16/20m). Die Entscheidung viel in diesem Fall zugunsten der beklagten Zeitungen aus. Wir wollen das Urteil erörtern und ausführlich erklären. Grundsätzlich hat jeder Fotograf, unabhängig davon, ob Profi oder jemand der nur mit seinem Smartphone einen Schnappschuss macht, das Urheberrecht an diesem Bild. Dieses Recht beinhaltet vor allem das Recht zu entscheiden, ob und wie ein Bild vervielfältigt oder veröffentlicht werden darf. Es beinhaltet aber auch den Schutz vor Veränderungen des Fotos. Der Schutz gilt nicht nur für das Gesamtwerk, sondern auch für einen kleinen Teil davon. Der Urheberrechtsschutz hat jedoch ganz klare Grenzen, die im Urheberrecht aufgezählt sind. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet in den §§40ff ausdrücklich in verschiedenen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen. Das ist z.B. der Fall für ausschliesslich privat genutzte Kopien In diesem Fall berief sich die Beklagte zur Rechtmäßigkeit der Berichterstattung auf das Zitatrecht des §42f UrhG im Rahmen einer politischen Berichterstattung. Gemäß §42f Abs 1 UrhG darf einveröffentlichtes Werk zum Zweck des Zitats vervielfältigt und veröffentlicht werden, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Eine etwas schwammige Bestimmung, die dem Gericht viel Interpretationsspielraum lässt. Der OGH machte bereits in früheren Entscheidungen klar, dass der Hintergrund der Veröffentlichung zu prüfen ist. Hier geht es um die Kritik eines politischen Mitbewerbers, der zwecks Optimierung der medialen Darstellung seiner Repräsentanten eine Foto-Retusche vornahm. Eine bloss verbale Beschreibung beim Vorwurf der Retusche hätte nicht denselben Aussagewert gehabt. Aus diesem Grund ist die Interessenabwägung zwischen Urheberrecht und freier Meinungsäusserung in diesem Fall zugunsten der Meinungsfreiheit ausgefallen.... Anspruch auf Entschädigung für Hotels?3. Mai 2020Öffentliches RechtMehrere Medien berichten von einer Klage mehrere Hotels der Österreichischen Hoteliervereinigung gegen die Republik. Wir klären auf, was dahintersteckt. Seit 1950 gibt es in Österreich ein Epedemiegesetzt. Damals wurde es eingeführt, um geeignete Massnahmen gegen die Spanische Grippe gesetzlich zu verankern. Seit dem wurde es nur sehr selten angewndet. §32 des Empedemiegesetzes regelt, dass Unternehmen und Privatpersonen, die Aufgrund von behördlichen Massnahmen im Rahmen dieses Gesetzes einen Verdienstentgang erleiden. Diese Bestimmung hat das Parlament im März mit dem neuen Covid-Massnahmengesetz ausgehebelt und grossteils aufgehoben. Nun argumenteiern die Hoteliers damit, dass dieses Gesetz noch gar nicht voll in Kraft getreten ist, als die ersten Betriebsschliessungen verfügt wurden. Demnach hätten Sie einen Anspruch auf die volle Entschädigung nach dem Epedemiegesetz – zuminidest für ca. zwei Wochen. Dieser Anspruch wird von vielen Juristen als relativ sicher eingeschätzt. Ebenso von der Wirtschaftkammer. Eine Entschädigung für zwei Wochen ist natürlich nicht sehr viel. Es gibt auch rechtliche Überlegungen, ob die Vergütung für den Verdienstentgang nicht weiterhin gegeben sei. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn das Covid-Massnahmengesetz als verfassungswiedrig aufgehoben wird. Das prüft derzeit der VfGH. Wie hoch ist der Anspruch? Gmäss dem Epedemiegesetz sind die entstandenen Vermögensnachteile zu ersetzten. Nun ist genau zu prüfen, wie hoch diese sind. Hier gibt es leider einen Wermutstropfen für die Hoteliers. Denn der Schaden kann nicht einfach so berechnet werden, indem man die Einnahmen des letzten Jahres mit jenen von diesem Jahr – vermutlich 0,- vergleicht. Es ist zu berechnen, welchen Einfluss die Massnahme hatte und welchen Verdienst das Hotel ohne die Betriebssperre gehabt hätte. Gehen wir davon aus, dass bei einem Hotel gewöhnlich viele Touristen aus Deutschland, Italien oder anderen Ländern zu Gast sind. Selbst wenn das Hotel geöffnet gewesen wäre, wären viele dieser Gäste nicht gekommen. Sei es wegen der Einreiseverbote, sei es wegen der Reisewarnungen, die z.B. Deutschland für Österreich erlassen hat oder sei es einfach nur aus Angst. Auch aus dem Inland wären vermutlich deutlich weniger Gäste gekommen. Die Höhe der Entschädigung müsste aufgrund dieser sehr geringen Gästezahlen berechnet werden. Sieht man sich Nächtigungszahlen in Ländern an, in denen die Hotels offen sind, kommt man an einen Näherungswert. In der Schweiz dürfen alle Hotels ungehindert offen bleiben. Selbst Hotelrestaurants durften für Holtegäste geöffnet bleiben. Tatsächlich war die Auslastung in den letzten Wochen bei vielen Hotels bei etwa 10%. Die Höhe der Entschädigung wird für viele Hotels deshalb vermutlich sehr gering ausfallen. Das könnte sie auch interessierenAnspruch auf Rückzahlung von Kreditgebühren... Reiserücktritt wegen Coronavirus2. März 2020AllgemeinBald ist Ostern und viele Leute haben in den Ferien eine Reise geplant. Die Hysterie wegen dem sogenannten Chinavirus, aka NconV ist sehr gross. Auch wenn man selbst keine Angst vor dem Virus hat, besteht doch Unsericherheit, ob der Flug stattfindet, man vor Ort in Quarantäne kommt und wieder planmässig zurückkommt. Darum überlegen viele, gplante Reisen zu stornieren. Wir möchten heute ausführlich besprechen, wann das möglich ist und zu welchen Konditionen.... Unsere Themengebiete Weitere aktuelle Berichte Weitere aktuelle BeiträgeStoffmasken schützen nicht18. Januar 2021AllgemeinIn den sozialen Medien geisterten nicht erst seit ein paar Tagen Bilder von Gebrauchsanweisungen von verschiedenen Masken, in denen darauf hingewiesen wird, dass diese Masken nicht schützen. Nur weil die Regierung unaufhörlich einen anderen Eindruck vermittelt, ändert das nichts an der Tatsache, dass jeglicher wissenschaftliche Beweis für einen Schutz fehlt. Und nur weil die Regierung etwas tut, heisst das nicht, dass auch Private das dürfen. Dies hat nun ein Unternehmen, welches Stoffmasken verkauft, schmerzhaft erfahren müssen. Das Unternehmen Silvercare behauptete in der Werbung nämlich genau das: Diese Stoffmasken schützen! Im Zivilprozess vor dem Landesgericht Linz misslang der Beweis der Wirksamkeit. Zahlreiche Studien, die das Unternehmen dem Gericht vorgelegt hat, vermochten den Richter nicht zu überzeugen. Das Unternehmen wurde aufgrund der vom VKI angestrengten Verbandsklage verurteilt, derartige Behauptungen in Zukunft zu unterlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.... Corona-Verordnungen – Lockdown und Ausgangssperre verfassungswidrig?2. November 2020Öffentliches RechtDies ist eine verfassungsrechtliche Analyse der neuen Conrona-Verordnung (Lockdown 2) vom November 2020. In diesem Artikel geht es nicht um die virologische oder epidemiologische Sinnhaftigkeit sondern ausschliesslich um die Vereinbarkeit mit der österreichischen Bundesverfassung, weiteren Verfassungsgesetzen und „normalen“ Gesetzen. Zu den Punkten aus der Verordnung: §1 Abstandsregelung im öffentlichen Raum (Babyelefant): Verfassungsrechtlich unbedenklich. §2 Ausgangssperre: Verstoss gegen Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit Artikel 2 Abs. 1. Zudem ist die nicht begründet noch nachvollziehbar, warum man nur nachts nicht auf die Strasse gehen darf. Dies ist wohl ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art 2 Staatsgrundgesetz 1867, auch Art 7 B-VG) à Verordnung in diesem Punkt Verfassungswidrig! §3 Massenbeförderungsmittel: Verfassungsrechtlich unbedenklich §4 Maskenpflicht in Kundenbereichen: Generell eher unbedenklich. In Einzelfällen wo dadurch die Berufsausübung beinträchtigt würde, evtl. ein Verstoss gegen Artikel 18 Staatsgrundgesetz. §5 Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz: Verfassungsrechtlich unbedenklich und zulässig. §6 Fahrgemeinschaften und max 2 Personen in einer Sitzreihe in einem Auto: Stellt einen Konflikt dar mit dem Kfz-G, da dies die Personenzahl in einem Fahrzeug regelt und das Gesetz höher ist, als die Verordnung. Verfassungsrechtlich aber unbedenklich. §7 Betretungsverbot für Gaststätten: Dazu hat sich der Verfassungsgerichtshof gerade diese Woche klar geäussert: Unbegründet! Unverhältnismässig, Rechtswidrig. Zudem aus meiner Sicht ein Verstoss gegen Artikel 18 Staatsgrundgesetz. à Verordnung in diesem Punkt Verfassungswidrig! §8 Schliessung von Hotels: Analog wie bei den Gaststätten zu sehen. Unbegründet, da niemand in einem Hotelzimmer alleine jemanden anstecken kann. Daher auch nicht verhältnissmässig -> Gesetzwidrig Zudem aus meiner Sicht ein Verstoss gegen Artikel 18 Staatsgrundgesetz. à Verordnung in diesem Punkt Verfassungswidrig! §9 Verbot der Sportausübung für Nicht-Berufssportler: Verstoss gegen die Vereinsfreiheit Art 12 Staatsgrundgesetz, i.V.M Art 11 der Europäischen Erklärung der Menschenrechte. Zudem ist die Unterscheidung zwischen Berufssportlern und Hobbysportlern nicht erklärt und auch nicht nachvollziehbar. Daher auch ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz. (Art 2 Staatsgrundgesetz 1867, auch Art 7 B-VG) à Verordnung in diesem Punkt Verfassungswidrig! §10 Beschränkungen in Alters- und Pflegeheimen: Im Anbetracht der Fälle in Innsbruck und im Burgenland wohl ausnahmsweise gerechtfertigt und zulässig. §11 Regeln für Krankenanstalten: Verfassungsrechtlich unbedenklich und zulässig. §12 Betretungsverbot von Freizeiteinrichtungen: Das müsste man im Einzelfall prüfen. Jedenfalls verfassungsrechtlich bedenklich. §13 Veranstaltungsverbot: Da die Ausübung von politischen Rechten dieses Mal, anders als bei den ersten Verordnungen im Frühling, explizit ausgenommen ist, ist diese Bestimmung verfassungsrechtlich wohl zulässig. Unterscheidung zwischen Hobbychören und Berufsmusikern wohl nach dem Gleichheitsgrundsatz bedenklich. Es ist nicht nachvollziehbar warum eine Profi-Tenor weniger ansteckend sein soll eine ein Hobbysänger. §14 Einschränkungen im Spitzensport: Hier müsste man ebenfalls im Einzelfall einen Konflikt mit Artikel 6 Absatz 1 Staatsgrundgesetz prüfen. Generell erachte ich diese Bestimmung für verfassungsrechtlich unbedenklich.... Verreisen trotz Reisewarnung?27. Juni 2020Arbeitsrecht / ReiserechtWelche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn man trotz Reisewarnung in ins Ausland fährt? Darf man in ein Land reisen, wenn es eine Reisewarnung gibt? In Österreich ist die Personenfreizügigkeit ein Grundrecht, dass auch die Ausreise umfasst. Das ist in §4 Staatsgrundgesetz geregelt. Demnach darf, ausser aus Gründen der Wehrpflicht, die Ausreise nicht eingeschränkt werden. Wer also in Österreich verlassen möchte, darf das tun, ohne sich strafbar zu machen. Dennoch hat eine Reisewarnung auch rechtliche Folgen. Konsulargebühren Das Konsulargebührengesetz sieht verschiedene Gebühren vor, die für konsularische Hilfe im Ausland vorgeschrieben wird. Darunter fällt nicht nur die Rückhöhlung von Urlaubern aus dem Ausland. Es gibt eine Vielzahl an Gründen, warum man im Ausland konsularische Hilfe in Anspruch nimmt: Krankheit, ein verlorener Reisepass, eine gestohlene Geldtasche mit allen Karten, weil man Ärger mit der Polizei im Reiseland hat,… Für all diese Fälle muss man grundsätzlich sämtliche Aufwände, die dem Konsulat verursacht wurden, ersetzen. Im §9 kennt das Konsulargebührengesetz allerdings Bestimmung, dass auf die Einhebung verzichtet werden kann. In der Praxis passiert das sehr häufig. Das Aussenministerium hat jedoch klar gemacht, dass bei einer Reise in eine Land mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 4) und insbesondere in Ländern, für die eine Reisewarnung (Stufe 6) gilt, davon nicht gebraucht gemacht wird. Es besteht also ein Risiko, wegen Kleinigkeiten wie einem gestohlenen Pass auf einer hohen Rechnung sitzen zu bleiben. Weiters wurde auch klargestellt, dass eine Rückholung nicht garantiert werden kann. Versicherung Viele Versicherungen, nicht nur Reiseversicherungen sondern auch Krankenversicherungen und Haftpflichtversicherungen haben in ihren Versicherungsbestimmungen, dass die Haftung der Versicherung in Ländern mit einer Reisewarnung ausgeschlossen ist. Das sollte man unbedingt prüfen um nicht, wenn man einen Unfall hat, auf den Unfallkosten oder einer Krankenhausrechnung sitzenbleibt. Was ist, wenn man sich mit COVID ansteckt? Arbeitsrechtlich gab es hier sehr viele Diskussionen, ob ein Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen muss, wenn sich ein Arbeitnehmer im Ausland mit COVID angesteckt hat oder vorsorglich in Quarantäne muss. Das wurde nun klargestellt. In den Ländern mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 4) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn weiterzuhalten.... NEU: Sammelklagen in der EU werden leichter24. Juni 2020EuroparechtDie EU hat beschlossen, dass Kosumenten nun EU-weit Sammelklagen einreichen dürfen. Wie genau das funktioniert erklären wir hier. Bis jetzt ist es in den meisten europäischen Ländern so, dass eine Klage nur von einer Person gegen eine andere möglich ist. Sammelklagen gibt es derzeit auch in Österreich nicht. Zwar gibt es die sog. Verbandsklagen, diese ermöglicht Organisationen wie dem Verein für Konsumenteninformation ein unlauteres Verhalten von einem Konzern durch ein Urteil abzustellen, Ansprüche für einzelne Konsumenten können so nicht durchgesetzt werden. Der VW Abgasskandal hat gezeigt, dass es für Konsumenten sehr schwierig ist, so zu Ihrem Recht zu kommen, besonders wenn es um ausländische Unternehmen geht. In Deutschland konnten sich zahlreiche Verbraucher in einem Verfahren zusammenschliessen. So ist natürlich das Porzesskostenrisiko deutlich geringer. Österreicher konnten sich dem aber nicht anschliessen. Aus diesem Grund hat die EU nun eine Veränderung beschlossen. In jedem Mitgliedsstaat muss es zumindest eine Verbraucherschutzorganisation geben, die für Konsumenten gesammelt ansprüche durchsetzen kann. Für die Beteiligten wird der Anschluss in diesen Verfahren so deutlich vereinfacht. Wann sind EU-Sammelklagen möglich? Die Mitgliedsstaaten haben nun 2 Jahre Zeit, bis dann muss diese Verordnung spätestens umgesetzt werden. Wir gehen aber davon aus, dass die meisten Staaten die Verordnung schneller umsezten werden und Sammelklagen bereits 2021 möglich sein werden.... Wie kann man sich gegen eine COVID-Strafe wehren?31. Mai 2020Öffentliches RechtViele Juristen haben bereits von Anfang an manigfaltige Bendenk gegen die COVID-Verordnung aufgezeigt. Manche Bezirkshauptmannschaften haben sich auch die Mühe gemacht, die Verordnung richtig zu lesen, bevor sie Strafbeischeide erlassen haben. Als selbst der Innenminister zugab, das der Besuch bei Freunden und vieles andere gar nie strafbar war, haben andere Bezirkshauptmannschaften nachgezogen und Strafen aufgehoben. Manche Verwaltungsbehörden aber nicht. Die betroffenen Bürger müssen sich also gegen die ungerechtfertigten Strafverügungen wehren. Um sie dabei zu unterstützen, haben wir hier eine kostenlose Vorlage für einen Einspruch gegen eine Covid-Strafe. Vorlage-COVID-EinspruchHerunterladen Dieses Muster für den Einspruchs bei Strafverfügungen aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes dient nur zur Hilfestellung. Für Vollständigkeit und Richtigkeit besteht keine Gewähr. Wenn Sie Fragen haben, wennden Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt.... Urheberrecht vs. öffentliches Interesse31. Mai 2020InternetrechtDer Vorfall ereignete sich schon vor längerer Zeit, im April 2018 als man noch ohne Mindestabstand gemeinsam ins Restaurant durfte. Der Bundeskanzler und der Vorarlberger Landeshauptmann trafen sich in einem Gasthaus zum Mittagessen, wovon ein Foto gemacht wurde. Das wurde dann auch sofort in verschiedenen sozialen Medien geteilt. Ein Mitarbeiter – vielleicht der Mesage-Control-Abteilung – entdeckte, dass im Hintergrund ein Bild von einer Frau mit einer Pfeife zu sehen war. Es wurde entschieden, dass das nicht ins Bild passt und das Hintergrundbild wurde durch ein Foto mit einer Berglandschaft ersetzt. Einige Journalisten bemerkten das und berichteten darüber. Zur Illustration veröffentlichten sie die beiden Fotos. Der Fotograf, der dieses Landschaftsbild fotografierte, von dem ein kleiner, unbedeutender Teil im Hintergrund des Kurz-Waller-Fotos zu sehen ist, war darüber nicht glücklich und klagte das SPÖ-eigene Magazin „Kontrast“ und zwei weitere Medien auf Unterlassung. Der Rechtsstreit ging bis zum OGH. Das Höchstgericht hatte nun zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit zu entscheiden (OGH 4 Ob 16/20m). Die Entscheidung viel in diesem Fall zugunsten der beklagten Zeitungen aus. Wir wollen das Urteil erörtern und ausführlich erklären. Grundsätzlich hat jeder Fotograf, unabhängig davon, ob Profi oder jemand der nur mit seinem Smartphone einen Schnappschuss macht, das Urheberrecht an diesem Bild. Dieses Recht beinhaltet vor allem das Recht zu entscheiden, ob und wie ein Bild vervielfältigt oder veröffentlicht werden darf. Es beinhaltet aber auch den Schutz vor Veränderungen des Fotos. Der Schutz gilt nicht nur für das Gesamtwerk, sondern auch für einen kleinen Teil davon. Der Urheberrechtsschutz hat jedoch ganz klare Grenzen, die im Urheberrecht aufgezählt sind. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet in den §§40ff ausdrücklich in verschiedenen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen. Das ist z.B. der Fall für ausschliesslich privat genutzte Kopien In diesem Fall berief sich die Beklagte zur Rechtmäßigkeit der Berichterstattung auf das Zitatrecht des §42f UrhG im Rahmen einer politischen Berichterstattung. Gemäß §42f Abs 1 UrhG darf einveröffentlichtes Werk zum Zweck des Zitats vervielfältigt und veröffentlicht werden, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Eine etwas schwammige Bestimmung, die dem Gericht viel Interpretationsspielraum lässt. Der OGH machte bereits in früheren Entscheidungen klar, dass der Hintergrund der Veröffentlichung zu prüfen ist. Hier geht es um die Kritik eines politischen Mitbewerbers, der zwecks Optimierung der medialen Darstellung seiner Repräsentanten eine Foto-Retusche vornahm. Eine bloss verbale Beschreibung beim Vorwurf der Retusche hätte nicht denselben Aussagewert gehabt. Aus diesem Grund ist die Interessenabwägung zwischen Urheberrecht und freier Meinungsäusserung in diesem Fall zugunsten der Meinungsfreiheit ausgefallen.... Anspruch auf Entschädigung für Hotels?3. Mai 2020Öffentliches RechtMehrere Medien berichten von einer Klage mehrere Hotels der Österreichischen Hoteliervereinigung gegen die Republik. Wir klären auf, was dahintersteckt. Seit 1950 gibt es in Österreich ein Epedemiegesetzt. Damals wurde es eingeführt, um geeignete Massnahmen gegen die Spanische Grippe gesetzlich zu verankern. Seit dem wurde es nur sehr selten angewndet. §32 des Empedemiegesetzes regelt, dass Unternehmen und Privatpersonen, die Aufgrund von behördlichen Massnahmen im Rahmen dieses Gesetzes einen Verdienstentgang erleiden. Diese Bestimmung hat das Parlament im März mit dem neuen Covid-Massnahmengesetz ausgehebelt und grossteils aufgehoben. Nun argumenteiern die Hoteliers damit, dass dieses Gesetz noch gar nicht voll in Kraft getreten ist, als die ersten Betriebsschliessungen verfügt wurden. Demnach hätten Sie einen Anspruch auf die volle Entschädigung nach dem Epedemiegesetz – zuminidest für ca. zwei Wochen. Dieser Anspruch wird von vielen Juristen als relativ sicher eingeschätzt. Ebenso von der Wirtschaftkammer. Eine Entschädigung für zwei Wochen ist natürlich nicht sehr viel. Es gibt auch rechtliche Überlegungen, ob die Vergütung für den Verdienstentgang nicht weiterhin gegeben sei. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn das Covid-Massnahmengesetz als verfassungswiedrig aufgehoben wird. Das prüft derzeit der VfGH. Wie hoch ist der Anspruch? Gmäss dem Epedemiegesetz sind die entstandenen Vermögensnachteile zu ersetzten. Nun ist genau zu prüfen, wie hoch diese sind. Hier gibt es leider einen Wermutstropfen für die Hoteliers. Denn der Schaden kann nicht einfach so berechnet werden, indem man die Einnahmen des letzten Jahres mit jenen von diesem Jahr – vermutlich 0,- vergleicht. Es ist zu berechnen, welchen Einfluss die Massnahme hatte und welchen Verdienst das Hotel ohne die Betriebssperre gehabt hätte. Gehen wir davon aus, dass bei einem Hotel gewöhnlich viele Touristen aus Deutschland, Italien oder anderen Ländern zu Gast sind. Selbst wenn das Hotel geöffnet gewesen wäre, wären viele dieser Gäste nicht gekommen. Sei es wegen der Einreiseverbote, sei es wegen der Reisewarnungen, die z.B. Deutschland für Österreich erlassen hat oder sei es einfach nur aus Angst. Auch aus dem Inland wären vermutlich deutlich weniger Gäste gekommen. Die Höhe der Entschädigung müsste aufgrund dieser sehr geringen Gästezahlen berechnet werden. Sieht man sich Nächtigungszahlen in Ländern an, in denen die Hotels offen sind, kommt man an einen Näherungswert. In der Schweiz dürfen alle Hotels ungehindert offen bleiben. Selbst Hotelrestaurants durften für Holtegäste geöffnet bleiben. Tatsächlich war die Auslastung in den letzten Wochen bei vielen Hotels bei etwa 10%. Die Höhe der Entschädigung wird für viele Hotels deshalb vermutlich sehr gering ausfallen. Das könnte sie auch interessierenAnspruch auf Rückzahlung von Kreditgebühren... Reiserücktritt wegen Coronavirus2. März 2020AllgemeinBald ist Ostern und viele Leute haben in den Ferien eine Reise geplant. Die Hysterie wegen dem sogenannten Chinavirus, aka NconV ist sehr gross. Auch wenn man selbst keine Angst vor dem Virus hat, besteht doch Unsericherheit, ob der Flug stattfindet, man vor Ort in Quarantäne kommt und wieder planmässig zurückkommt. Darum überlegen viele, gplante Reisen zu stornieren. Wir möchten heute ausführlich besprechen, wann das möglich ist und zu welchen Konditionen.... Anspruch auf Rückzahlung von Kreditgebühren15. September 2019EuroparechtDer Europäische Gerichtshof hat diese Woche die Rechte von Kreditnehmern deutlich gestärkt. Betroffen sind dieses Mal alle, die einen Kredit vorzeitig zurückgezahlt haben. Sei es, weil sie irgendwie zu Geld gekommen sind oder weil sie zu einer anderen Bank gewechselt sind. In Österreich ist es üblich, dass Banken neben den Zinsen, Aufschlägen und Quartalsgebühren zu Beginn für die Kreditvertragserrichtung hohe Gebühren verlangen. Das können gerne 600 bis 900 Euro sein. Wenn man beispielsweise nach der Hälfte der Kreditlaufzeit den Kredit zurückzahlt oder zu einer Konkurrenzbank wechselt, ist das Geld weg. Die Richter am EUG haben nun in Ihrer Entscheidung C-383/18 klargestellt, dass Verbraucher in diesem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung der Kreditgebühren anteilsmässig haben. In diesem Fall wäre es ein Anspruch auf die Hälfte der Gebühr. Begründet wird dies damit, dass Banken nicht laufende Gebühren am Anfang kumuliert verlangen sollen, dies könnte sonst einen Wechsel zu einer anderen Bank verunmöglichen. Das wäre ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht. Wenn Sie in den letzten 3 Jahren einen Kredit vorzeitig getilgt haben, lohnt es sich jetzt Ihre Bank damit zu konfrontieren. Das könnte sie auch interessierenAnspruch auf Entschädigung für Hotels?... Daimler-Urteil19. Juli 2019ZivilprozessrechtEine weitere Schlappe für Daimler im Abgasskandal. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Autokonzern, verschiedene Messdaten und Details zu seiner Abschalt-Software herauszugeben. Was bedeutet dieses Urteil? Das wollen wir heute erklären. In der Tat ist diese Entscheidung aus zivilprozessrechtlicher Sicht sehr spannend. Sie behandelt nämlich die Frage, wie weit ein Beklagter in einem Zivilprozess an der Wahrheitsfindung mithelfen muss. Anders als in Amerika sind diese Pflichten im kontinentaleuropäischen Recht für gewöhnlich sehr gering. In der Regel ist ein Beklagter nur verpflichtet, an den Kläger Dokumente und Informationen herauszugeben, wenn dieser einen expliziten Anspruch auf diese Informationen hat – nicht nur auf ein Recht, dass er aus diesen Informationen ableiten will. So kann man in einer Stufenklage von seinem Arbeitgeber Stundenaufzeichnungen verlangen, um in der zweiten Stufe den konkreten Lohnanspruch zu fordern. Denn man hätte auch Anspruch auf diese Dokumente, selbst wenn man keinen Lohn fordert. Genau das liegt aber bei der Klage von Personen, die durch Betrugssoftware in Ihren Autos geschädigt wurden eigentlich nicht vor. Denn der Autobauer wäre nicht verpflichtet, Beweise gegen sich selbst zu liefern. Das OLG sah das aber offensichtlich etwas anders. Die genaue Begründung ist uns nicht bekannt, da das Urteil noch nicht öffentlich ist, so müssen wir uns auf die Angaben des Klagevertreters verlassen. Demnach wurde der Konzern verurteilt, genau darzulegen, wann und unter welchen Umständen die Abgassoftware abschaltet. Wir hoffen jedenfalls, dass es dieses Urteil den Geschädigten leichter macht, ihr Ansprüche durchzusetzen. Das könnte sie auch interessierenNeues Urteil zur Vorratsdatenspeicherung...