AmazonDas Handelsgericht Wien hat heute aufgrund einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation VKI in einem Urteil gegen den Online-Versandhändler Amazon ausgesprochen, dass 10 Bestimmungen in den AGBs von Amazon rechtswidrig und daher unwirksam sind. Dies begründete das Gericht damit, dass bei 10 der 11 vom VKI beanstandeten Klauseln ein Verstoss gegen § 5e Abs 1 KSchG vorliegen würde.

Das HG beanstandete unter anderem, dass die Bestimmungen, die es Amazon erlaube die Kundendaten im Konzern weriterzugeben zu Weit gefasst seien. Es müsse dem Konsumenten klar sein, wer welche Daten aufgrund seiner Zustimmung erhalten dürfe.

Weiters sei die Rechtswahl von Luxemburgischen Recht problematisch und unzulässig, da gegenüber Konsumenten die Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzrechts nicht genommen werden dürfen, wenn diese im eigenen Staat bessere sei. Dies gilt, wenn das Unternehmen seine Werbung explizit auf den Staat in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat ausrichte. Im konkreten Fall bestand für das Gericht kein Zweifel, dass Amazon seine Werbung auf Österreich ausrichtet.

Ebenso unzulässig sind Besondere Geschäftsbedingungen, die für bestimmte Services und Dienstleistungen an die Stelle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten. Das Gericht sprach aus, dass es für die Kunden nicht nachvollziehbar ist, wann welche Bestimmung gelten soll.
Bei den Kundenbewertungen von Artikeln sahen die AGBs vor, dass der Kunde auf unbefristete Zeit Amazon das uneingeschränkte Nutzungsrecht an der Bewertung überträgt. Dies ist nach diesem Urteil ein Verstoss gegen § 6 Abs 3 KSchG, weil der Kunde nicht feststellen kann, welche Verwertungsrechte er Amazon damit konkret einräumt (Anm. z.B. Verwendung des Namen des Kunden).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Amazon eine Berufung einlegen wird, ist noch nicht bekannt.

Von Gregor

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