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Ein Gerichtsurteil könnte Mobilfunkanbieter dazu verpflichten, Servicepauschalen an Kunden zurückzuzahlen. Im vergangenen Jahr hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Reihe von Gebühren bei Fitnessstudios gekippt, da nicht klar war, wofür sie verlangt wurden. Betroffene Kunden haben seitdem Anspruch auf Rückzahlung. Diese Entscheidung könnte nun auch auf andere Branchen ausstrahlen, wie beispielsweise auf Telekommunikationsunternehmen.

Auch hier sind Servicepauschalen üblich und könnten unzulässig sein. Wer Geld verlangt, muss auch eine Gegenleistung liefern, stellte der OGH klar. Eine Servicepauschale ohne klaren Bezug zu einer Leistung oder mit vagen Versprechen könnte demnach als unzulässig eingestuft werden. Wenn Gebührenklauseln gekippt werden, haben Kunden Anspruch auf Rückzahlung, auch rückwirkend bis zu 3 Jahre. Mobilfunkunternehmen wie Drei, A1 und Magenta halten ihre Servicepauschalen jedoch für berechtigt und von den OGH-Entscheidungen nicht betroffen.

Von Gregor

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