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Die Konsumentenschützer der AK haben Verbandsklagen gegen die Mobilfunkanbieter A1, Magenta und Drei eingereicht, um die seit mehr als zehn Jahren eingehobenen Servicepauschalen vor Gericht anzufechten. Die AK argumentiert, dass diesen Pauschalen keine konkrete Gegenleistung gegenübersteht.

Sollten die Klagen erfolgreich sein, drohen den Mobilfunkanbietern Rückzahlungen von Hunderten Millionen Euro. Trotz Gesprächen zwischen der Mobilfunkbranche und den Konsumentenschützern konnten bisher keine Einigungen erzielt werden.

Die AK zeigt sich optimistisch, da vor eineinhalb Jahren der Oberste Gerichtshof Zusatzgebühren bei Fitnesscentern für unzulässig erklärt hatte. Dieses Urteil gibt den Konsumentenschützern Hoffnung für den aktuellen Fall.

Die Mobilfunkanbieter verteidigen die Servicepauschalen und betonen, dass es konkrete Leistungen gibt, die mit diesen Gebühren abgedeckt werden, wie beispielsweise Sperrmöglichkeiten. RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer hält die Pauschalgebühren “aus jetziger Sicht” für zulässig, schliesst jedoch eine Neubewertung nicht aus.

Ein Anwalt hat bereits mehr als 190 Klagen bei Bezirksgerichten eingereicht, bei denen die Mobilfunkanbieter jedes Mal die anwaltliche Rückforderung zahlten.

Drei gab an, dass das Unternehmen kundenorientiert arbeite und sich auf Lösungen ausserhalb von Gerichten fokussiere.

Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte über die Verbandsklagen der AK entscheiden werden und ob die Mobilfunkanbieter letztendlich Rückzahlungen leisten müssen. Die Verhandlungen zwischen den Parteien werden sicherlich weiterhin intensiv geführt werden.

Von Gregor

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