Der Europäische Gerichtshof hat diese Woche die Rechte von Kreditnehmern deutlich gestärkt. Betroffen sind dieses Mal alle, die einen Kredit vorzeitig zurückgezahlt haben. Sei es, weil sie irgendwie zu Geld gekommen sind oder weil sie zu einer anderen Bank gewechselt sind.
In Österreich ist es üblich, dass Banken neben den Zinsen, Aufschlägen und Quartalsgebühren zu Beginn für die Kreditvertragserrichtung hohe Gebühren verlangen. Das können gerne 600 bis 900 Euro sein. Wenn man beispielsweise nach der Hälfte der Kreditlaufzeit den Kredit zurückzahlt oder zu einer Konkurrenzbank wechselt, ist das Geld weg.
Die Richter am EUG haben nun in Ihrer Entscheidung C-383/18 klargestellt, dass Verbraucher in diesem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung der Kreditgebühren anteilsmässig haben. In diesem Fall wäre es ein Anspruch auf die Hälfte der Gebühr.
Begründet wird dies damit, dass Banken nicht laufende Gebühren am Anfang kumuliert verlangen sollen, dies könnte sonst einen Wechsel zu einer anderen Bank verunmöglichen. Das wäre ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.
Wenn Sie in den letzten 3 Jahren einen Kredit vorzeitig getilgt haben, lohnt es sich jetzt Ihre Bank damit zu konfrontieren.