ZPO Wir wir bereits berichtet haben (siehe https://www.zpo.at/lexikon/anwaltszwang/) besteht einem Prozess, in welchem der Streitwert unter 5.000 Euro liegt, keine Anwaltspflicht. In der Regel sind dabei Streitgegenstände nicht zusammenzuzählen. Wenn jemand gegen einen anderen Eine Klage einbringt, und 4.000 Euro aus einen Kaufvertrag fordert und davon unabhängig einen Betrag von 2.000 Euro so benötigt er für dieses Verfahren nicht zwingend einen Rechtsanwalt.

Der Oberste Gerichtshof hat jedoch in einer aktuellen Entscheidung zur Anwaltspflicht (5 Ob 169/13h) festgestellt, dass Streitwerte zusammenzuzählen sind, wenn der Kläger aus demselben Sachverhalt mehrere Ansprüche einklagt. Bleiben wir beim vorherigen Beispiel, so wäre dies der Fall, wenn der Kläger die Summe aus dem Kaufvertrag fordert und zudem Schadenersatz, der durch die Nichtbezahlung verursacht wurde.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie vor einem Prozess jedenfalls mit einem erfahrenen Anwalt sprechen. Damit laufen Sie nicht Gefahr, wegen eines Formfehlers viel Geld zu verlieren. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Erstauskunft an. Eine weitere Anlaufstelle sind die Gerichtstage bei den Bezirksgerichten.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert