Notarzt

In den vergangenen Wochen wurde in der Öffentlichkeit viel über die Änderungen im Arbeitsrecht für die Spitalsärzte diskutiert. Die Länder als Träger der Krankenanstalten mussten mit den Ärzten neue Kollektivverträge abschliessen, da das neue Gesetz Höchstarbeitszeiten vorsieht. In manchen Bundesländern laufen die Verhandlungen zwischen den Spitalserhaltern und den Ärzten nach wie vor. Die Beschränkung der Höchstarbeitszeit ist nicht nur gut für die angestellten Ärzte sondern auch für die Patienten, die nicht mehr von einem Arzt behandelt werden müssen, der schon mehr als 20 Stunden auf den Beinen ist. Da lässt die Konzentration bei jedem Menschen nach und es passieren Fehler, die im schlimmsten Fall zu einem Kunstfehler führen können.

Die Veränderungen im Arbeitsrecht haben allerdings nicht nur Auswirkungen auf die Spitalsärzte, sondern auch auf die Notärzte. Viele Notärzte arbeiten als Angestellte in einem Spittal und nebenbei als Notarzt. In der Praxis sieht das meist so aus, dass die Ärzte auf Werksvertragsbasis bei einer Rettungsorganisation beschäftigt werden. Dadurch kommt das Arbeitszeitgesetz nicht zur Anwendung.

Die Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK) hat dieses Vorgehen nun als rechtswidrig kritisiert und die Rettungsorganisationen wie das Rote Kreuz aufgefordert, die Notärzte anzustellen. Damit ist es wegen der Höchstarbeitszeit in einigen Fällen nicht mehr möglich, dass ein Arzt nebenbei dieser Tätigkeit nachgeht.

Juristisch betrachtet hat die GKK mit dieser Ansicht recht. Der Notarzt ist kein Werkunternehmer. Er ist zeitlich an den Dienstplan gebunden und muss seine Tätigkeit am vereinbarten Ort ausüben. Ebenso wenig verwendet er eigene Betriebsmittel sondern er nutzt die Fahrzeuge und Geräte des Arbeitgebers. Damit ist er ganz klar Angestellter.

Doch nicht nur aus rechtlicher Sicht ist eine Anstellung und die daraus resultierenden Folgen wünschenswert. Denn durch die Umgehung der Höchstarbeitszeit wird wiederum die Gesundheit der Patienten gefährdet, wenn ein Arzt in einer Nacht als Notarzt arbeitet und darauffolgenden Tag wieder im Krankenhaus Patienten behandelt.

In vielen anderen Ländern wie der Schweiz sind, die derartige Regelungen bereits seit langem Realität und sie funktionieren dort problemlos. Es gibt aus unserer Sicht also keinen Grund, warum nicht auch in Österreich endlich wirksam eine maximal zulässige Wochenarbeitszeit für Ärzte umgesetzt werden kann.

Von Gregor

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