homeoffice

Im österreichischen Sozialversicherungsrecht macht es einen grossen Unterschied, ob ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft wird, oder als privater Unfall zählt. Hierzu gibt es gesetzliche Abgrenzungen, die in vielen Gerichtsentscheidungen sehr genau geklärt und abgegrenzt wurden.

Seit Frühjahr 2020 arbeiten bekanntlich noch viel mehr Menschen im Homeoffice. Da ist es nachvollziehbar, dass es früher oder später zu Unfällen kommt. Da gerade bei Unfällen in der eigenen Wohnung eine Abgrenzung zwischen dienstlich und privat sehr schwierig sein kann, ist es klar, dass es hier zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Der Gesetzgeber hat sich zwar bemüht, etwas Klarheit zu schaffen, in dem er für gewisse Bereiche Regelungen getroffen hat, doch sind diese in der Praxis nicht immer so eindeutig. Klar geregelt ist, dass ein Raum, der überwiegend der beruflichen Tätigkeit dient, einer Arbeitsstätte gleichgesetzt wird. Das ist zum Beispiel ein eigenes Büro. Doch nicht jeder hat eine so grosse Wohnung um einen ganzen Raum ausschliesslich als Homeoffice zu widmen. Steht der Schreibtisch im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer, ist die Abgrenzung schon viel schwieriger.

Gerichtlich geklärt wurde kürzlich ein Fall bei dem eine Arbeitnehmer, der überwiegend im Homeoffice arbeitet und zuhause ein eigenes Arbeitszimmer eingerichtet hatte, während eines beruflichen Telefonats das Zimmer mit dem Handy verlassen hatte.

Die erste und zweite Instanz berief sich auf die bisherige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach die überwiegende betriebliche oder berufliche Nutzung des Unfallorts innerhalb des Wohnhauses ausschlaggebend sei.

Der OGH kam jedoch zu der Auffassung, dass die bisherige Judikatur geändert werden sollte. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Homeoffice sei das Abstellen auf ein Überwiegen der betrieblichen Nutzung des Unfallorts, nicht aufrecht zu erhalten. Wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die einen klaren betrieblichen Zusammenhang hat, so ist demnach auch in privaten Räumlichkeiten ein Unfall als Arbeitsunfall zu klassifizieren.

Arbeitsweg im Homeoffice?

Beim weg in die Firma ist für gewöhnlich auch der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte vom Versicherungsschutz umfasst. Passiert auf dem Arbeitsweg ein Unfall, so gilt dies als Arbeitsunfall.

Wie sieht es jedoch beim Homeoffice aus? Wenn jemand sein Arbeitszimmer in einem anderen Stockwerk hat und beim Weg dorthin über eine Treppe stürzt? Auch hier gibt es ein aktuelles OGH-Urteil, wonach ein Versicherungsschutz tatsächlich bestehen könnte, dafür allerdings strenge Voraussetzungen vorliegen müssen.

Zum einen muss der private Bereich der Wohnung bereits verlassen worden sein
Dann muss die Treppe überwiegend zum betrieblichen Zwecken benutzt werden

Das ist im Einzelfall sicher schwer zu beurteilen. Klar ist, wenn über die Treppe nur oder fast nur das Arbeitszimmer erreicht werden kann. Wenn es allerdings in diesem Stockwerk noch andere Räume gibt, so wird ein Unfall auf der Treppe wohl nicht als Arbeitsunfall gelten.

Von Gregor

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