Frau mit Long Covid

Wer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann, hat es nicht leicht – unabhängig davon welche Krankheit dafür verantwortlich ist. Besonders schwierig ist es meistens, wenn die Krankheit nicht durch Röntgenbilder oder Laborbefunde klar belegbar sind. Das betrifft psychische Erkrankungen wie Burnout oder PTS – aber eben auch postvirale Belastungsstörungen wie Long-Covid.

Arbeitslosengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der Zweck des Arbeitslosengeldes ist die Überbrückung der Arbeitslosigkeit für eine begrenzte Zeit. Voraussetzung dafür ist die Arbeitsfähigkeit. Wer aufgrund einer längeren Krankheit nicht arbeiten kann, der gilt für das AMS als nicht vermittelbar, weshalb der Arbeitslosengeldanspruch verfällt.

Zu unterscheiden ist dann noch, ob die Arbeitsunfähigkeit nur für den aktuell ausgeübten Beruf vorliegt, oder ob der Betroffene gar nicht mehr arbeiten kann. Das Lehrbuchbeispiel dafür sind Ekzeme, die bei einem Bäcker oder einer Friseurin vorkommen. Auch wenn dieser Beruf dann nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es viele andere Beschäftigungsmöglichkeiten. In diesem Fall steht zwar kein Arbeitslosengeld zu, jedoch Umschulungsgeld, dass ebenfalls vom AMS ausbezahlt wird.

Voraussetzung für den Bezug des Umschulungsgelds

Einen Anspruch auf Umschuldungsgelt hat man, wenn die berufsspezifische Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate dauert und eine Umschulung und/oder Rehabilitation möglich und wahrscheinlich ist.

Ist eine Umschulungsmöglichkeit nicht gegen, dann besteht ein Anspruch auf Rehabilitationsgeld, welches nicht vom AMS sondern von der Sozialversicherung bezahlt wird. Dieses kann jeweils für maximal ein Jahr zuerkannt werden. Danach muss überprüft werden, ob die vorübergehende Invalidität bzw. die Berufsunfähigkeit weiter besteht

Arbeitsunfähig wegen Long-Covid

Bei Long-Covid ist es jedoch so, dass dass Betroffene gar nicht mehr arbeiten können. Kurzatmigkeit, Erschöpfung, Kraftlosigkeit sind nur einige der Symptome, von denen berichtet wird. In vielen Fällen ist es für die Ärzte schwierig, dieses Symptome durch Röntgenbilder oder Laborwerte klar und eindeutig belegen. Das macht die Beantragung des Rehabilitationsgeldes schwierig und für Betroffen manchmal zu einem Spiessrutenlaufen.

Rehabilitationsgeld Beantragen

Die Beantragung und Abwicklung des Rehabilitationsgeldes läuft über die Sozialversicherung. Bei Angestellten und Arbeitern in der Privatwirtschaft ist das in der Regel die ÖGK. Dort gibt es Case Manager, welche die Fälle bearbeiten und die Befunde prüfen.

Bei einem positiven Bescheid erhält ein Betroffener 50 % Ihres letzten Bruttoeinkommens. Nach 43 Tagen steigt der Anspruch auf 60 % des Bruttoeinkommens. Sonderzahlungen und andere Ansprüche werden dabei mit berücksichtigt.

Anders als beim Krankengeld gibt es beim Rehabilitationsgeld einen Mindestbetrag, der aktuell 34,- Euro beträgt.

Immer wieder gibt es Fälle, in denen die Sozialversicherung die Anträge ablehnt, da die ärztlichen Befunde nicht eindeutig genug sind, oder die Atteste angezweifelt werden. Bei Arbeitsunfähigkeit aus psychischen Gründen kommt das häufiger vor. Auch Anträge wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Long-Covid wurden so nicht selten abgelehnt.

Negative Bescheide der ÖGK können die Betroffenen beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Es gibt bereits einige anhängige Verfahren und seit einer Woche auch das erste Urteil

Das 1. Urteil zu Long-Covid

In der Steiermark ist diese Woche das erste Urteil in Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit wegen Long-Covid ergangen. Laut Medienberichten leidet die Betroffene seit ihrer Erkrankung an verschiedenen Symptomen, sodass sie nicht mehr Arbeiten kann. Die Symptome kehren immer wieder und von einem Facharzt wurde die Diagnose “Long-Covid” gestellt. Dennoch lehnten die ÖGK und die PVA die Anträge ab. Für die Erkrankung gäbe es auf dem Röntgenbild keine Anzeichen – so die Begründung.

In dem Urteil, so ist den verschiedenen Berichten zu entnehmen, erkannte das Gericht die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Long-Covid-Erkrankung an. Genaue Details sind noch nicht zu entnehmen. Ebenso ist nicht klar, ob die Sozialversicherung dagegen Rechtsmittel erheben werden oder das Urteil bereits rechtskräftig ist.

Wir werden das weiter beobachten und berichten.

Von Gregor

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