wohnungsumzug

Die galoppierende Inflation schlägt besonders bei den Mieten durch. bereits vor den bekannten Kreisen der letzten zwei Jahre, sind die Mieten in Österreich jedes Jahr überproportional gestiegen. Natürlich ist die Niedrigzinspolitik der EZB einer der elementarsten Gründe dafür – und dagegen kann die Österreichische Regierung nicht viel machen. Doch auch die Möglichkeiten die man hätte, bleiben seit Jahren ungenutzt.

Ein Ansatz, den die Regierung seit langem verspricht, ist die Einführung des Besttelerprinzips im Maklergesetzt. Das Ziel dieser Überlegung ist, dass Maklerprovisionen nicht mehr an die Mieter weitergegeben werden dürfen, wenn der Makler von einem Vermieter beauftragt wurde.

Bringt das Bestellerprinzip eine Entlastung für Mieter?

Klar ist, dass die Provisionen bereits jetzt sehr stark gedeckelt wurden. Von einem Mieter, darf der Makler bei einem unbefristeten Mietvertrag aktuell maximal eine Monatsmiete verlangen. Bei einem Mietvertrag mit einer Befristung von 3 Jahren oder weniger, sogar nur eine Halbe Monatsmiete.

Vom Vermieter darf er etwas mehr verlangen – zwei Bruttomonatsmieten bei unbefristeten Verträgen. Aus diesem Grund sind bereits jetzt viele Makler darauf übergegangen, im Auftrag des Vermieters tätig zu werden und diesem die Provision in Rechnung zu stellen. Viele Hauseigentümer, die in der Vergangenheit auf Immobilienmakler gesetzt haben, weil dessen Kosten ja vom Mieter bezahlt wurden und sie so keine Arbeit hatten, sind aus diesem Grund dazu übergegangen, ihre Wohnungen selbst zu vermieten.

Studien zeigen einen Rückgang von über 15 Prozent. Auch Studien aus Deutschland, wo das Bestellerprizip teilweise bereits eingeführt ist, zeigen einen deutlichen Rückgang. Andererseits war für viele Makler das Vermietungsgeschäft bestenfalls noch ein zweites Standbein – das Kerngeschäft ist für viele Immobilienmakler der Verkauf von Immobilien. Hier ist aufgrund der höheren Umsätze natürlich von Haus aus mit einer höheren Provision zu rechnen.

Wenn wir das das berücksichtigen, könnte man tatsächlich davon ausgehen, dass sich ein Mieter bei einer neuen Wohnung eine Provision von einer Monatsmiete spart. Für alle, die jetzt umziehen vielleicht eine Entlastung. Für alle, die das nicht gerade planen, ändert das an den laufenden Mieten nichts. Es ist auch davon auszugehen, dass zumindest in jenen Bereichen, die nicht in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen, die Eigentümer versuchen werden, zumindest einen teil der Provisionen, über eine höhere Miete wieder hereinzubringen.

Was dürfen wir erwarten?

Beschlossen ist das neue Maklergesetzt noch lange nicht. Heute wurde lediglich ein Entwurf präsentiert. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Nationalrat nicht durch eine vorgezogene Neuwahl noch dieses Jahr aufgelöst werden wird, ist frühestens mit einem Beschluss im Herbst zu rechnen. Wir dürfen gespannt sein.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert