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Vor Kurzem haben wir ausführlich über Fake Bewertungen im Internet berichtet. Jetzt hat es ein interessantes Urteil gegeben, dass zwar keine Fake Bewertungen im engeren Sinn betreffen, aber dennoch zu einer Nutzertäuschung führen können.

In diesem Fall war es so, dass ein Unternehmen eine Webseite eines insolventen Mitbewerbers gekauft hat. Damit verbunden waren auch Online-Bewertungen dieses Webshops. Die Seite wurde dann auf die eigene Seite weitergeleitet und die Bewertungen übertragen. Für den Nutzer war nun nur noch schwer erkennbar, dass diese alten Bewertungen nicht das aktuelle Unternehmen bzw. dessen Webshop betreffen.

Das rechtskräftige Urteil sieht darin eine klare Wettbewerbswidrigkeit. In der ausführlichen Begründung wird klargestellt, dass es nicht auf den Einzelfall ankommt, sondern darauf, dass ein gewöhnlicher Nutzer davon ausgehen würde, dass eine Bewertung auch für das Unternehmen gilt, für das sie im Internet angezeigt wird.

Für Webseitenbetreiber ein Grund, vom Malediktionen mit Bewertungen Abstand zu nehmen.

Von Gregor

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