Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Dazu gehört nicht nur das Angestelltengesetz, sondern auch Fragen von Werkverträgen oder des Sozialversicherungsrechts werden dazu gezählt. Zum Arbeitsrecht zählen sozusagen alle Bestimmungen die in den Vereinbarungen die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln. Ein Beispiel wäre die Regelung der Arbeitszeiten für Angestellte/Arbeiter pro Tag.
In Österreich gibt es verschiedene Teile des Arbeitsrechts. Zum einen das persönliche Arbeitsrecht, welches für Arbeitsverhältnisse zwischen einzelnen Personen und einzelnen Unternehmen zuständig ist. Bestimmte Gesetze gelten für alle Arbeitnehmer, andere wiederum sind nur für bestimmte Gruppen gültig. Dazu kommt der Arbeitsschutz, welcher Teil des Arbeitsrechts ist. Wie der Name schon sagt, geht es beim Arbeitsschutz darum, dass die Arbeitnehmer vor jeglichen Gefahren bei der Arbeit geschützt werden. Dies kann sowohl durch entsprechende Schutzkleidung erfolgen aber auch der Schutz vor Lärm oder zu hellem Licht gehört dazu.
Der andere Teil ist das sogenannte kollektive Arbeitsrecht, welches die Verhältnisse zwischen Interessensvertretungen regelt. Bei den Interessensvertretungen unterscheidet man zwischen zwei Gruppen. Zum einen die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer und zum anderen die der Arbeitgeber. Gewerkschaften sind die bekanntesten Interessensvertretungen der Arbeitnehmer. Sie handeln im Interesse der Arbeitnehmer und führen, bei Bedarf Gespräche mit Arbeitgebern über gewisse Forderungen. Eine Interessensvertretung der Arbeitgeber wäre beispielsweise die WKÖ.