Eherecht
Das Eherecht regelt in Österreich die Rechte und Pflichten der Ehepartner. Eine Ehe bietet im Gegensatz zu einer nicht ehelichen Beziehung gewisse Vorteile. So hat beispielsweise der Lebenspartner im Falle einer Trennung oder Verunglückung des Ehepartners Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
In einer Ehe gibt es laut Eherecht gewisse Rechte und Pflichten. Am wichtigsten ist es hier, für ein Fortbestehen der Ehe zu sorgen. Es sind beide Ehepartner dazu verpflichtet, mit entsprechenden Handlungsweisen dafür zu sorgen. Beim Eherecht gibt es zwischen den Pflichten des Ehemannes und den Pflichten der Ehefrau keine Unterschiede. Auf finanzieller Ebene entstehen für das Ehepaar ebenfalls gewisse Pflichten. Während der Ehe kommen die finanziellen Pflichten nicht wirklich zum Vorschein. Bei einer Scheidung haben die finanziellen Pflichten eine sehr wichtige Bedeutung, vor allem wenn es um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens geht.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Eherecht ist das gemeinsame Wohnen der Ehepartner. Ein Scheidungsgrund liegt vor, wenn ein Ehepartner gegen den willen des anderen Partners nicht mehr in derselben Wohnung bzw. demselben Haus wohnen will. Ausnahmen sind hier die Gefährdung eines Ehepartners durch den anderen Ehepartner z.B. durch physische oder psychische Gewalt.
Der Haushalt und die Kindererziehung sollten in einer Ehe möglichst aufgeteilt werden, sodass beide Ehepartner möglichst gleichviele eheliche Pflichten haben. Wenn in der Ehe nur ein Ehegatte beruflich tätig ist, hat der andere Ehegatte die Aufgabe sich um den Haushalt zu kümmern. Beide sind jedoch dazu verpflichtet, ihren Beitrag zur Deckung der Lebensbedürfnisse zu leisten.