Insolvenzrecht
Insolvenzrecht und Exekutionsrecht sind wichtige Bestandteile des zivilgerichtlichen Verfahrens. Liegt ein Konkurs vor, ist der zuständige Unternehmer dazu verpflichtet, innerhalb einer 60-tägigen Frist ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Eine Form der Insolvenz ist die sogenannte Privatinsolvenz. Bei der Privatinsolvenz handelt es sich lediglich um den Konkurs einer natürlichen Person, egal ob Privatperson oder Unternehmer. Den Antrag auf die Privatinsolvenz muss vom Schuldner selbst gestellt werden und kann, anders als bei der Insolvenz eines Unternehmens, nicht durch den Gläubiger erfolgen.
Beim Insolvenzverfahren haben Gläubiger die Pflicht, ihre gewünschten Forderungen zu melden. Ein wesentlicher Punkt des Insolvenzverfahren ist es, dass mit der Eröffnung des Verfahrens alle noch offenen Ansprüche auf bestehende Verträge zu Geldansprüchen werden. Mit Beginn des Verfahrens verliert der Schuldner sein gesamtes Vermögen und ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung über das vorliegende Vermögen. Laut Gläubigerrecht gilt ausserdem, dass der Schuldner die Lage gewisser Gläubiger nicht verbessern darf im Gegensatz zu anderen Gläubigern.
Hat man als Privatperson das Insolvenzverfahren hinter sich, beginnt der Rückzahlungszeitraum, der sich meist über viele Jahre hinwegzieht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Rückzahlung, die alle anderen Konditionen und Dauern haben. Als Unternehmen besteht die Möglichkeit einer Weiterführung des Unternehmens. Dafür muss das Unternehmen von einem Insolvenzberater geprüft werden um ein Urteil zu fällen. Bei Erfüllung der Konditionen darf das Unternehmen weitergeführt werden. Werden allerdings nicht alle Voraussetzungen erfüllt, muss das Unternehmen unverzüglich geschlossen werden.