Mietrecht

Das Mietrecht ist in Österreich so kompliziert wie in keinem anderen Land. Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Welche Rechte und Pflichten in Österreich im Rahmen des Mietrechts zum Einsatz kommen hängt vom Grad der Anwendung des Mietrechtsgesetz ab. Man unterscheidet hierbei zwischen Vollanwendungsbereich, Teilanwendungsbereich und vom Mietrechtsgesetz ausgenommen. Gebäude, welche vor Ende des zweiten Weltkrieges erbaut wurden zählen zu der Gruppe des Vollanwendungsbereichs. Die danach errichteten Neubauten zählen zum Teilanwendungsbereich und Gebäude mit maximal zwei selbstständigen Wohnungen werden zu Gänze vom Mietrechtsgesetz ausgenommen. Bei Einfamilienhäusern ist dies der Fall, wenn der Mietvertrag jünger als 2001 ist.

 

Beim Mietrecht unterscheidet man zwischen Rechten und Pflichten des Mieters und des Vermieters. So ist der Mieter beispielsweise dazu verpflichtet, rechtzeitig und in voller Höhe, Miete zu zahlen. Er hat ebenso das Recht, bei vorliegenden Unannehmlichkeiten z.B.: lärm bei Bauarbeiten, eine Entschädigung zu fordern. Die Hauptpflicht des Vermieters ist es, dafür zu sorgen, dass sich die Wohnung oder die sonstige Mietsache in gutem und einsatzfähigem Zustand befindet. Gibt es Beschädigungen etc., muss der Vermieter dies so schnell wie möglich beheben. Der Vermieter hat dadurch aber auch das Recht, die Wohnung des Mieters bei vorliegender Notwendigkeit zu betreten und das jederzeit.

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