Reiserecht

Bürger sind heute besser informiert als je zuvor. Sie kennen ihre Rechte bei Problemen im Hotel oder bei Flugverspätungen. Das Reiserecht umfasst alle Rechtsangelegenheiten, mit denen Reisende, Tourismusbetriebe und Reiseagenturen zu tun haben.

 

Man unterscheidet zuerst nach der Art der Reise. Es gibt Pauschalreisen, bei denen das Reisevertragsrecht zum Einsatz kommt, Ferienunterkünfte vom Reiseveranstalter bei denen ebenfalls das Reisevertragsrecht zur Anwendung kommt und es gibt Vermietung durch den Eigentümer (Ferienhaus) bei dem der Beherbergungsvertrag zum Einsatz kommt. Letzterer ist ein Mischvertrag, bei dem nicht nur das Reiserecht, sondern noch anderer Rechtsgebiete vorkommen.

 

Das Reiserecht greift beispielsweise ein, wenn Sie im Urlaub angekommen sind und nicht die gleichen Umstände vorfinden, die Sie im Inserat gesehen haben. Der Reiseveranstalter ist in so einer Situation dazu verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu leisten. Diese Entschädigung sollte in der Höhe des Mangels ausfallen.

 

Das Reiserecht sorgt ebenso für Entschädigungen, wenn Sie aufgrund eines verspäteten Fluges Urlaubszeit verlieren. Wie bei der Entschädigung des Reiseveranstalters bei der Unterkunft wird auch hier eine Entschädigung in Höhe des vorliegenden Verlustes vollzogen. Oftmals hat die Erstattung einen höheren Wert als das eigentliche Angebot, manche Reiseveranstalter wollen damit jedoch einen besseren Eindruck hinterlassen.

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