Sozialrecht
Sozialrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Dabei geht es um Gesetze und Entscheidungen zu Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und andere Unterstützungen. Das Sozialrecht hat ausserdem die Aufgabe der Absicherung sozialer Risiken wie Tod oder Krankheit.
Das Sozialrecht kann in drei Bereiche unterteilt werden. Das Sozialversicherungsrecht, das Versorgungsrecht und das Sozialhilferecht. Diese drei Bereiche haben alle einen anderen Schwerpunkt. Das Sozialversicherungsrecht sorgt im Falle eines Arbeitsplatzverlustes mit einkommenssichernden Massnahmen dafür, dass die Menschen während ihrer Arbeitslosigkeit trotzdem genügend Geld zum Überleben haben. Das Versorgungsrecht regelt die Ansprüche auf Leistungen von Opfern gegen eine Gegenleistung. Zudem sind Leistungen bei Pflegebedürftigen Menschen und Familienleistungen wichtige Bestandteile des Versorgungsrechts. Das Sozialhilferecht hat ähnlich wie das Versorgungsrecht den Schwerpunkt bei der Finanzierung von Leistungen diverser Opfer (Kriegsopfer, Verbrechensopfer, Impfgeschädigte, …).
In Österreich gibt es verschiedene Systeme der sozialen Sicherheit. Das wichtigste System ist die Sozialversicherung. Bei der Sozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Im Sozialversicherungsgesetz gibt es drei Teilbereiche. Die Pensionsversicherung, Krankenversicherung und die Unfallversicherung. Neben der Sozialversicherung ist die Sozialhilfe ein wichtiger Bestandteil des Sozialrechts. Das Sozialrecht bildet die letzte Stufe des Systems und wird nach ordentlicher Prüfung der Notwendigkeit gewährt.