Zivilprozessrecht
Im Zivilrecht geht es um alle Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern untereinander. Das Zivilprozessrecht hingegen regelt die gerichtlichen Abläufe bei einem vorliegenden gerichtlichen Verfahren. Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern entscheidet ein Gericht in einem Zivilprozess. Wie dieser genau abzulaufen hat, das bestimmt das Zivilprozessrecht. Es regelt welche Verfahrensarten es gibt, wie eine Verhandlung abläuft und welche Rechtsmittel und Rechtsbehelfe es gegen Entscheidungen gibt. Bei einem Strafverfahren tritt der Staat in den meisten Fällen als Ankläger auf, was beim Zivilprozess jedoch nicht der Fall ist.
Für Zivilprozesse gibt es eine gewisse Anzahl von Grundzügen die wichtig sind. Diese sind die Mündlichkeit der Verhandlungen, die Öffentlichkeit, die freie Beweiswürdigung und die Raschheit. Bei einem Zivilprozess erfolgt die Geltendmachung durch ein ordentliches Gericht. In diesem Verfahren wird die Schuldigkeit des Angeklagten geprüft und anschliessend wird ein Urteil gefällt. In Österreich gibt es zudem drei Kategorien die zivilrechtlich als Klagegrund angesehen werden. Die drei Kategorien sind: Leistungsklagen, Feststellungsklagen und Rechtsgestaltungsklagen. Bei Zivilprozessen besteht für gewöhnlich eine Anwaltspflicht. Dies dient sowohl zum Schutz der Parteien als auch der Gleichberechtigung vor Gericht.
Sollte der Prozess zugunsten des Klägers ausfallen, ist der Beklagte dazu verpflichtet, das Urteil anzunehmen und die entsprechenden Forderungen zu erfüllen. Weigert sich dieser, führt das zu einer erzwungenen Exekution durch den Gerichtsvollzieher.