Eine weitere Schlappe für Daimler im Abgasskandal. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den Autokonzern, verschiedene Messdaten und Details zu seiner Abschalt-Software herauszugeben. Was bedeutet dieses Urteil? Das wollen wir heute erklären. In der Tat ist diese Entscheidung aus zivilprozessrechtlicher Sicht sehr spannend. Sie behandelt nämlich die Frage, wie weit ein Beklagter in einem Zivilprozess an der Wahrheitsfindung mithelfen muss.
Anders als in Amerika sind diese Pflichten im kontinentaleuropäischen Recht für gewöhnlich sehr gering. In der Regel ist ein Beklagter nur verpflichtet, an den Kläger Dokumente und Informationen herauszugeben, wenn dieser einen expliziten Anspruch auf diese Informationen hat – nicht nur auf ein Recht, dass er aus diesen Informationen ableiten will. So kann man in einer Stufenklage von seinem Arbeitgeber Stundenaufzeichnungen verlangen, um in der zweiten Stufe den konkreten Lohnanspruch zu fordern. Denn man hätte auch Anspruch auf diese Dokumente, selbst wenn man keinen Lohn fordert.
Genau das liegt aber bei der Klage von Personen, die durch Betrugssoftware in Ihren Autos geschädigt wurden eigentlich nicht vor. Denn der Autobauer wäre nicht verpflichtet, Beweise gegen sich selbst zu liefern. Das OLG sah das aber offensichtlich etwas anders. Die genaue Begründung ist uns nicht bekannt, da das Urteil noch nicht öffentlich ist, so müssen wir uns auf die Angaben des Klagevertreters verlassen.
Demnach wurde der Konzern verurteilt, genau darzulegen, wann und unter welchen Umständen die Abgassoftware abschaltet. Wir hoffen jedenfalls, dass es dieses Urteil den Geschädigten leichter macht, ihr Ansprüche durchzusetzen.