Für die Parteien gibt es im Zivilrecht keine Wahrheitspflicht, anders als für Zeugen. Wenn jemand in einem Zivilverfahren geklagt wird, steht es ihm frei, den Anspruch zu bestreiten. Natürlich gibt es gewisse Grenzen, die nicht überschritten werden darf. Der Beklagte darf behaupten, dass er den Unfall nicht verursacht hat, weil er nicht gefahren ist. Allerdings darf er keinen anderen zu unrecht beschuldigen. Wenn der Richter der Meinung ist, dass eine Partei im Prozess lügt, hat das zunächst keine negativen Auswirkungen. Allerdings muss man sich fragen, ob man nicht überhaupt unglaubwürdig ist, wenn mein beim Lügen vor Gericht ertappt wurde.

Dem Richter steht es frei Parteien zu vereidigen. In diesem Fall gibt es auch für den Kläger und den Beklagten eine Wahrheitspflicht. Ein Meineid hat strafrechtliche Konsequenzen zufolge. Parteien können den Eid zwar ablehnen, mit der Glaubwürdigkeit hat es sich dann aber erledigt.

Von Gregor

2 Gedanke zu “Darf man als beklagter im Zivilprozess lügen?”
  1. Das ist Quatsch. Die Parteien sind an die Wahrheitspflicht gebunden. Anders als im Strafprozess dürfen die Parteien im Zivilprozess nicht lügen.

    1. Guten Tag
      Ihrer Email-Adresse kann ich entnehmen, dass Sie aus Deutschland kommen. Das ist aber ein österreichischer Blog. Im österreichischen Zivilrecht est es eben so, dass die Parteien lügen dürfen. Es besteht zwar die Möglichkeit einer Vereidigung, dann darf man natürlich nicht mehr lügen. Aber ansonsten kann beispielsweise der Beklagte jederzeit behaupten, dass der dem Kläger das Geld nicht schuldet.

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