Auf den ersten Blick ist diese Frage einfach zu beantworten. Wer im Krankenstand ist, darf nicht in den Urlaub fahren oder? Etwas genauer betrachtet ist es dann doch etwas komplexer. Was ist beispielsweise, wenn der Urlaub bereits gebucht ist? Dann stellt sich noch die Frage nach den Konsequenzen für einen Arbeitnehmer, der trotz Krankenstand verreist. Ist das ein Entlassungsgrund für den Chef?
Wer im Krankenstand ist, ist verpflichtet alles dafür zu tun um die Heilung zu fördern und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern könnte. Diese Verpflichtung ergibt sich implizit aus dem Arbeitsvertrag. Ein Arbeitnehmer, der dagegen verstösst, verhält sich pflichtwidrige. Der Arbeitnehmer ist in einem solchen Fall berechtigt, das Arbeitsverhältnis durch eine fristlose Entlassung zu beenden (OGH zu 8 ObA 47/14s).
Diese Entscheidung kann aber auch dahingehend interpretiert werden, dass es nicht grundsätzlich verboten ist, im Krankenstand zu verreisen, sondern nur, wenn dadurch der Heilungsprozess tatsächlich beeinträchtigt werden könnte. Ob das zutrifft, muss der behandelnde Arzt entscheiden. Bestehen aus gesundheitlichen Gründen keine Einwände gegen eine Reise, so stellt eine solche wohl keinen Entlassungsgrund dar. Sollten Sie eine Urlaubsreise geplant haben und Krank werden, ist es sehr empfehlenswert mit dem Arzt zu sprechen.