Justizia
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Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben entschieden, dass jeder das Recht hat, zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Es ging dabei um die teilstaatliche Österreichische Post. Ein Bürger verlangte Auskunft über die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten. Die Post nannte jedoch nur allgemeine Empfängerkategorien, wie IT-Firmen, statt konkrete Namen. Der EuGH betonte, dass dieses Auskunftsrecht wichtig ist, damit die betroffene Person ihre anderen Rechte, wie das Recht auf Berichtigung oder Löschung, ausüben kann. Der Oberste Gerichtshof in Österreich wird nun entscheiden, wie diese Entscheidung in diesem Fall umgesetzt wird.

Wie muss man vorgehen, um eine Datenschutzauskunft zu bekommen?

Um von der Österreichischen Post Auskunft über die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu erhalten, müsste man sich an die Post wenden und einen Antrag auf Auskunft stellen. Der Antrag kann beispielsweise schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Man muss dabei seine Identität nachweisen und angeben, welche Informationen man erhalten möchte.

Die Post ist dann verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist auf den Antrag zu reagieren und die gewünschten Informationen bereitzustellen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass die Post sich darauf beschränkt, nur die Empfängerkategorien mitzuteilen, falls es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren, oder wenn der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv ist. In diesem Fall würde man sich an den Obersten Gerichtshof in Österreich wenden müssen, um die Entscheidung des EuGH in diesem Fall umzusetzen.

Von Gregor

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