Wer einen Dienstwagen hat und ihn privat nutzen darf, der muss 1,5 % des Anschaffungswertes (max. 600 Euro) pro Monat versteuern. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten suchen manche nach Schlupflöchern. So kommt der ein oder anderen in Versuchung mit dem Arbeitgeber schriftlich zu vereinbaren, dass der Dienstwagen nicht privat genutzt werden darf obwohl vereinbart ist, dass das Auto dennoch für die privaten Nutzung zur Verfügung steht.

Dass diese eine Steuerverkürzung ist, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann übersieht man noch viel schwerwiegendere Folgen, die so eine Malversation haben kann. Wenn das Fahrzeug auf einer Privatfahrt in einen Unfall verwickelt wird und die Haftpflichtversicherung sich auf die Position stellen, dass es sich um eine Schwarzfahrt handelt und die Leistungen verweigern. Auf dem Mitarbeiter können dann erhebliche finanzielle Folgen haben.

Ist es das wirklich Wert nur um ein paar Euro zu sparen? Wohl kaum.

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert