Fans und Freunde der Simpsons habe sicher schon in österreichischen Supermärkten das legendäre Duff Bier entdeckt – vielleicht sogar schon probiert. Ob es einem nun schmeckt oder nicht, den Rechteinhaber Fox schmeckt das gar nicht. In mehreren Ländern versucht das amerikanische Unternehmen rechtlich gegen Herstellung und Verkauf von Duff Bier vorzugehen, denn das Gebräu wird ohne Erlaubnis der Erfinder vertreiben.
Eigentlich wäre das rechtlich nicht sehr schwierig, doch ein deutsches Unternehmen hat sich bereits 1999 die Marke „Duff Beer“ in Deutschland eintragen lassen. Unter dieser Marke lässt das Unternehmen in Österreich Bier brauen, welches in Österreich, Deutschland und der Schweiz vertrieben wird.
Fox andererseits hat seit 2009 eine Gemeinschaftsmarke für „Duff“ und möchte sich darauf nun berufen, um Duff vom Markt zu klagen. Das Unternehmen brachte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine, der in der ersten Instanz sogar erfolgreich war.
Gehalten hat diese Entscheidung aber nicht – der Oberste Gerichtshof (OGH) hat, die Verfügung aufgehoben und eine Klarstellung zum Verhältnis zwischen nationaler Marke und Gemeinschaftsmarke gemacht.
Die ältere Marke geht vor, so der OGH. Eine Gemeinschaftsmarke kann nur durchgesetzt werden, wenn es keine ältere innerstaatliche Marke gibt. Die beklagte Brauerei kann sich darum auf ihre deutsche Marke stützen und weiterhin Duff Bier in Österreich brauen und verkaufen. Fans dürfen sich freuen.