Immer wieder kommt es vor, dass Ebay-Verkäufer aus Deutschland versuchen ihre niedrigen Preis mit hohen Versandkosten wett zu machen. Besonders beim Versand nach Österreich kommen dann schnell mal 20 Euro Versandkosten drauf. Wie kann man sich gegen zu hohe Versandkosten rechtlich wehren?
Zu prüfen gilt es, ob die Versandkosten bereits beim Angebot ersichtlich waren. Wenn das so ist, dann sind diese in der Regel Vertragsbestandteil geworden. Als Käufer kann man sich dann nur noch mit der Laesio Enormis, der Einrede der Verkürzung über die Hälfte rechtlich helfen.
Anders sieht die Sachlage aus, wenn die Versandkosten nicht angegeben wurden bzw. nicht erkennbar waren. In diesem Fall liegt beim Abschluss der Online-Auktion oder beim Online-Kauf noch kein Kaufvertrag vor, da nicht alle essentialia negotii ausgehandelt wurden. Berechnet der Verkäufer in der Folge zu hohe Versandkosten, muss der Käufer nicht einwilligen und der Kauf kommt gar nicht erst zustande. Den Rücktritt können Sie dem Verkäufer einfach per Email senden. Ein Brief oder eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Sollte der Verkäufer nicht auf Ihren Rücktritt reagieren, drohen Sie nicht gleich mit dem Rechtsanwalt. Dadurch erreichen Sie meist keine Einigung. Versuchen Sie einen gütlichen Vorschlag, um die Ware doch noch mit angemessenen Versandkosten zu erhalten.
Den Verkäufer im Vorhinein zu beurteilen gelingt auch über die Bewertungen. Hier gibt es bei Ebay einen eigenen Punkt „Versand“. Damit sich andere Nutzer darauf verlassen können, sollten Sie selbst eine Bewertung hinterlassen, wenn Sie positive oder negative Erfahrungen gemacht haben.