Letzte Woche berichtete ZPO.at bereits über einen Fall in dem der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Schneeräumungspflicht zu entscheiden hatte. Nun hat das Höchstgericht erneut mit einem Fall zu befassen, in dem um die Streupflicht geht. Diesmal ging es um eine Frau, die in einer Wohnanlage wohnt und um Mitternacht in dieser Anlage zu Sturz kam.
Die Frau wurde bei dem Sturz verletzt und nun verlangte sie vom Hausverwalter Schmerzengeld, weil er den Weg nicht gestreut hatte. Der OGH entschied, wie die Vorinstanzen, dass es dem Hausverwalter nicht zuzumuten ist, rund um die Uhr für einen gestreuten Weg zu sorgen. Der OGH machte klar, dass tagsüber ein anderer Sorgfallsmassstab gilt.