Unfall wegen GlatteisDer OGH hat in einem Zivilprozess einer Autofahrerin gegen die Asfinag als Strassenerhalter eine richtungsweisende Entscheidung gefällt, die ich heute näher erläutern und erklären möchte.

Auslöser des Verfahrens war ein Verkehrsunfall, denn die Klägerin am 17. Jänner 2011 auf einer Autobahn hatte. Unfallursache war unstreitig Glatteis. Die Frau behauptete nun, dass die Asfinag ihrer Wegehalterpflicht nicht ausreichend nachgekommen sei und klagte deshalb den ihr Entstanden Schaden ein.

Bereits das Landesgericht Feldkirch stellte nach seiner Verhandlung im Urteil fest, dass einem Strassenerhalter zwar nicht unzumutbares oder eine übertriebene Sorgfalt abzuverlangen, die beklagte Partei hätte jedoch erkannt, dass am Unfalltag die Bodentemperatur im Minusbereich war und die Restsalzmenge nur noch sehr gering war. In der Gesamtdarstellung wäre die beklagte Partei, also die Asfinag, im gegenständlichen Fall dazu verpflichtet gewesen die Schneeräumung auf der Autobahn flächendeckend durchzuführen und ausreichend Salz zu streuen. Was sagt der OGH dazu?

Der OGH teilte nun die Auffassung des Erstgerichts. Demnach muss die Asfinag der verunfallten Klägerin Schadenersatz bezahlen und für die Prozesskosten aufkommen. Da der OGH die letzte Instanz ist, hat das Urteil bereits Rechtskraft erlangt.

Aus meiner Sicht ist das Urteil zu begrüssen. Es kann nicht sein, dass die Asfinag aufgrund von Sparmassnahmen die Sicherheit der Autofahrer aufs Spiel setzt. Wir müssen auch rund um die Uhr Steuern zahlen und dürfen als Bürger erwarten, dass unsere Autobahnen auch rund um die Uhr – nicht übertrieben – aber halbwegs anständig geräumt werden. Wenn diese Entscheidung, die von der Asfinag übrigens scharf kritisiert wurde, dazuführt, dass in Zukunft lieber zuviel als zuwenig gestreut wird, dann ist das gut so und sollte so sein.

Von Gregor

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