Der Justizminister hat eine Gesetzesentwurf zur Änderung der Exekutionsordnung (EO) in die Begutachtung geschickt. Der Minister plant mit dieser Gesetzesänderung einige Vereinfachungen und eine Verfahrensbeschleunigung. Insbesondere im Unterhaltsrecht – hier soll zukünftig jenes Bezirksgericht, welches für die Familienrechtliche Entscheidung zuständig ist, auch für die Rechtsmittel des Schuldners, wie z.B. der Oppositionsklage, zuständig sein.

Weiters ist geplant, dass Urteile von Strafgerichten, welche den Verfall, den, die Konfiskation oder die Einziehung von Vermögenswerten oder Gegenständen aussprechen, als Exekutionstitel im Sinne der EO anzusehen sind. Dadurch könnte ein Zivilprozess erspart werden.

Kleinere Änderungen gibt es noch bei gerichtlichen Versteigerungen wonach der Überbieter, der die Sicherheitsleistung nicht innerhalb von 7 Tagen erlegt erst eine Verbesserung aufzutragen ist

Von Gregor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert