Facebook-Account vererben

Was passiert mit dem Facebook Account nach dem Tod? Es gibt mehrere Möglichkeiten. Hat der Verstorbene seine Zugangsdaten einer Vertrauensperson hinterlassen, ist es leichter. Dann können Sich die Hinterbliebenen bei Facebook einloggen und aus der Seite eine Trauerseite machen oder den Account löschen.

Komplizierter ist es, wenn niemand mehr die Passwörter hat. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine Sterbeurkunde an des Soziale Netzwerk zu senden. In diesem Fall wird die Seite in eine Erinnerungsseite umgestellt.

Oft ist das aber nicht das, was der Verstorbene gewünscht hat oder was die Liebsten möchten. In Deutschland gibt es zur Klärung dieser Frage einen Zivilprozess, in dem es nun ein erstinstanzliches Urteil gibt.

Ein Gericht in Berlin hat der Klage eines Erben stattgegeben. Der Richter vertrat die Auffassung, dass ein Facebook-Account, wie ein gewöhnlicher Vertag aus Rechte und Pflichten besteht, die vererbt werden können. Darum kann jeder einen Facebook-Account vererben.

Das Urteil ist nicht Rechtskräftig. Facbook hat bereits angekündigt in Berufung gehen zu wollen.

Unsere Empfehlung

Hinterlassen Sie bei einer Vertrauensperson Zugangsdaten und unter Umständen Anweisungen, was mit dem Konto passieren soll.

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