Tesla Autopilot

Die österreichische Regierung hat angekündigt einige Teststrecken für autonomes Fahren, also Fahrzeuge mit Autopilot zu einzurichten. Gleichzeitig kursiert ein Video im Internet von einem Unfall eines Tesla, der mit dem Autopilot auf einer Schweizer Autobahn einem Lieferwagen aufgefahren ist.
ZPO.at möchte sich darum der Frage widmen, wie es rechtlich aussieht, wenn jemand mit einem autonom gesteuerten Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht.

Diese Fragen wollen wir in zwei Teile untergliedern. Zuerst möchten wir kurz auf die strafrechtliche Komponente eingehen, die kommt freilich nur zum tragen, wenn bei dem Unfall verletzt wird. Dann werden wir auf die zivilrechtlichen Rechtsfragen eingehen.

Strafrechtliche Auswirkungen

Wird bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt, prüft das Gericht, ob eine fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) vorliegt. Damit dieser Tatbestand erfüllt ist, bedarf es einer Regelverletzung. Eine solche Regel kann ein Gesetz sein.

Die Straßenverkehrsordnung sagt bislang nichts zur Verwendung von Autopiloten. Darum kommt das Gesetz nicht als massgebliche Regel in Betracht. Neben Gesetzen und Verordnungen gibt es aber noch weitere Regel, an die man sich halten muss. Eine davon ist die Betriebsanleitung des Kraftfahrzeugs. Hier liegt die Krux in diesem Fall begraben. Denn die Betriebsanleitung von Tesla sagt, dass man den Autopilot gar nicht auf öffentlichen Strassen verwenden darf. Fährt jemand mit einem Fahrzeug, dass diese Regel nicht in seiner Betriebsanleitung hat, muss man sich fragen, was der massgerechte Durchschnittsmensch in dieser Situation machen würde. Hier darf heute sicher noch davon ausgegangen werden, dass er den Autopilot ständig überwachen würde um in Gefahrensituationen eingreifen zu können.

Aus diesem Grund kann der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, wenn der Autopilot einen Unfall verursacht.

Zivilrechtliche Fragestellungen

Unfall AutobahnWird bei dem Unfall ein anderes Fahrzeug beschädigt, wird wohl wie bei den oben ausgeführten Überlegungen ein schuldhaftes Verhalten des Fahrers anzunehmen sein. Das begründet Schadenersatzansprüche. Interessant ist die Frage, ob die Haftpflichtversicherung hier einspringen muss.

Aus meiner Sicht ist das ganz klar der Fall. Denn diese Versicherung soll gerade schuldhaftes Verhalten abdecken. Allerdings gibt es hier Grenzen. Wenn jemand beispielsweise während der Fahrt ein Buch liest und so den Autopilot überhaupt nicht mehr überwacht oder etwas vom Verkehrsgeschehen mitbekommt, könnte eine derart grobe Fahrlässigkeit vorliegen, dass die Versicherung eine Ausstiegsmöglichkeit hat.
Die Frage, ob und ab wann das genau der Fall ist, wird sicherlich in den nächsten Jahren die Gerichte beschäftigen. Derzeit kann diese Frage noch nicht abschliessend beantwortet werden, da es noch kein Urteil dazugibt.

Von Gregor

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