Ein Spielzeughändler in Wien musste sein Geschäft schliessen, nachdem er von Lego abgemahnt wurde. Über einen Zeitraum von vier Jahren hatte der Händler statt originaler Legosteine Klemmbausteine verkauft. Lego warf dem Händler eine Markenrechtsverletzung vor und liess sämtliche Steine beschlagnahmen. Die Steine hatten einen Verkaufswert von etwa 25.000 Euro und mussten anschliessend vernichtet werden.
Obwohl Lego keine Patente mehr auf seine Steine besitzt, verfügt das Unternehmen immer noch über Marken- und Designrechte, um Kopien zu verhindern. Der betroffene Händler hatte die Waren aus China bestellt und konnte nicht sicherstellen, dass keine geschützten Steine darunter waren. Nachdem er den Kampf gegen Lego aufgegeben hatte, musste er sein Geschäft schliessen. Der Gesamtschaden wird auf rund 100.000 Euro geschätzt.
Lego betont, dass sie zum Schutz ihrer Markenrechte gehandelt haben. Der Händler hingegen fragt sich, warum Lego gegen ihn vorgeht, während Online-Händler die Steine problemlos weiterverkaufen können. Trotz dieser Rückschläge plant der Spielzeughändler, sein Geschäft neu aufzustellen. Ab März wird er neben Brettspielen auch legale Klemmbausteine anbieten.
Die Geschichte des Spielzeughändlers in Wien verdeutlicht die Bedeutung des Schutzes von Markenrechten. Lego möchte sicherstellen, dass nur ihre originalen Steine auf dem Markt erhältlich sind. Der Händler hingegen musste einen hohen finanziellen Verlust hinnehmen und sein Geschäft schliessen. Die Diskussion darüber, warum Online-Händler scheinbar ungestraft mit ähnlichen Produkten handeln können, bleibt jedoch bestehen.
In Zukunft wird der Spielzeughändler sein Sortiment erweitern und sich verstärkt auf legale Produkte konzentrieren. Es bleibt abzuwarten, ob er mit diesem neuen Ansatz erfolgreich sein wird. Die Geschichte zeigt jedoch, wie wichtig es ist, sich über Markenrechte und den Handel mit geschützten Produkten bewusst zu sein.