Statistiken zeigen, dass immer mehr Menschen in Österreich Teilzeit arbeiten. Rund um die Feiertage stellt sich dann bei vielen einige arbeitsrechtliche Fragen? Muss ein Arbeitnehmer einen Feiertag einarbeiten? Bekommt er einen Ersatz-Feiertag, wenn dieser auf einen Tag fällt, an dem er ohnehin nicht arbeiten würde? ZPO.at möchte diese Frage beantworten.

Die entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen finden sich im Arbeitszeitgesetz (AZG). Ein Teilzeit-Arbeitnehmer, der täglich beispielsweise 4 Stunden arbeitet, hat an einem gesetzlichen Feiertag frei. Diesen Tag bekommt er bezahlt, als hätte er seine 4 Stunden gearbeitet. Eine Kompensation dafür, dass Vollzeitmitarbeiter normalerweise 7.40 Stunden arbeiten würden, erhält er nicht.

Wie sieht es jedoch aus, wenn man nicht an jedem Tag der Woche arbeitet? Der der Arbeitgeber verlangen, dass ein Feiertag, der auf einen Wochentag fällt, an dem der Arbeiter anwesend ist, die Arbeitszeit so umlegen, dass der Arbeitnehmer diesen Tag einarbeiten muss? Arbeitet ein Angestellter beispielsweise jeden Montag und Mittwoch, hat er Anspruch auf einen bezahlten Feiertag, wenn dieser auf einen Montag oder Mittwoch fällt. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, diesen Tag nachzuholen.

Diese Bestimmung gilt jedoch in beide Richtungen. Fällt der Feiertag auf einen Tag, an der er normalerweise nicht arbeitet, bekommt er keinen Feiertag. Diesen darf er nicht an einem anderen Tag kompensieren. Der Gesetzgeber ist dabei wohl davon ausgegangen, dass sich so die Ansprüche über mehrere Jahre hinweg ausgleichen.

Etwas unklar ist die Situation, wenn der Arbeitnehmer nicht immer an denselben Tagen arbeitet, sondern sich die Arbeitszeit frei einteilen kann. Diesen Fall sollte es zwar nach der Auffassung des Gesetzgebers nicht geben, da das AZG vorsieht die Lage der Teilzeitarbeit bei Arbeitsantritt schriftlich festzuhalten, die Praxis sieht aber anders aus. Die Unternehmen und Mitarbeiter sind flexibler als das Gesetz. Aussagekräftige Judikatur zu diesem Fall liegt derzeit nicht vor, wohl auch darum, weil in den Fällen, in denen es so gehandhabt wird, Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden. Sollte es trotzdem zu einem Rechtsstreit kommen, gehe ich davon aus, dass der Arbeitnehmer recht bekommt, denn der Arbeitgeber hat die im AZG normierte Pflicht verletzt. So wird man wohl davon ausgehen können, dass der Arbeitnehmer aliquoten Anspruch auf die gesetzlichen Feiertage hat.

Monteure sind oft zeitlich begrenzt in einer Region tätig und benötigen flexible Unterkünfte, die ihren Arbeitszeiten entsprechen. Dies bietet die Möglichkeit, die Vermietung von Monteurzimmer als eine Art Teilzeitarbeitsmöglichkeit zu betrachten, indem Sie die Verfügbarkeit Ihrer Zimmer an die Bedürfnisse der Monteure anpassen. Dies kann die Vermietung während der arbeitsintensiven Zeiten und die Nutzung der Räume für andere Zwecke in den ruhigeren Zeiten einschließen, um Ihr Einkommen zu maximieren und die Auslastung zu steigern. Die Flexibilität in der Zimmervermietung kann sowohl für Monteure als auch für Vermieter von Vorteil sein.

Von Gregor

2 Gedanke zu “Feiertage bei Teilzeitarbeit”
  1. Guten Tag.
    Ich weiß nicht, ob es richtig ist diese Frage hier zu stellen und würde mich trotzdem freuen eine Antwort zu bekommen. Ich bin Köchin, arbeite 20 Stunden in der Woche 5 Tage/Woche á 4 Stunden.
    Am Montag war ein gesetzlicher Feiertag und ich kam auf stolze 8 Stunden.
    Zu meiner Frage: Feiertag wird doppelt bezahlt, ist mir klar.
    Nur, lt. Lohnverrechnung bekomme ich nur 4 Stunden/Tag bezahlt.
    Das heißt, dass die restlichen 4 Stunden die ich gearbeitet habe, Überstunden sind, oder sagen wir so, ich die in meinen Arbeitsstundenaufzeichnungen als Überstunden eintragen darf.
    Ich habe sozusagen 16 Stunden gearbeitet, aber bekomme eben nur 12 bezahlt.
    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
    Es sei dazugesagt, ich habe keinen Arbeitsvertrag, in dem irgendetwas anderes ausgemacht wäre.
    In Erwartung Ihrer Antwort

  2. Feiertage bei Teilzeitarbeit

    Wie sieht die Sachlage aus, wenn Elternteilzeit vereinbart wurde.
    Montag und Dienstag jeweils 8 Std.? Werden alle Montage und Dienstage auf die ein Feiertag fällt mit 8 Std. bewertet? Werden die Feiertage die er sich nicht anrechnen lassen kann Mi-Fr dann mit 4 Std. oder 8 Std. bewertet?

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