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Finanzielle Interessen der Eltern bei Empfängnisverhütung und Pränataldiagnostik sind Teil des ärztlichen Behandlungsvertrags

In einem wegweisenden Urteil hat ein verstärkter Senat des OGH entschieden, dass Ärzte für den Unterhaltsaufwand haften, wenn ein Kind bei fachgerechtem Vorgehen nicht empfangen oder geboren worden wäre. Die Kläger forderten Schadensersatz für den Unterhaltsaufwand sowie die Feststellung der Haftung für zukünftige Schäden.

Bisher war die Rechtsprechung in Österreich uneinheitlich, was zu Unsicherheiten für betroffene Familien führte. Der verstärkte Senat wurde daher damit beauftragt, über die Fälle von “wrongful birth” und “wrongful conception” zu entscheiden und klare Richtlinien für die Haftung von Ärzten festzulegen.

Der Senat kam zu dem Schluss, dass beide Fälle als gleichwertig betrachtet werden sollten und dass der gesamte Unterhaltsaufwand zu ersetzen ist, nicht nur der behinderungsbedingte Mehrbedarf. Dies bedeutet, dass Ärzte nicht nur für den finanziellen Aufwand im Zusammenhang mit der Betreuung eines behinderten Kindes haften, sondern auch für den allgemeinen Unterhalt, der bei einer erfolgreichen Empfängnisverhütung oder Pränataldiagnostik vermieden worden wäre.

Die Entscheidung des verstärkten Senats wird voraussichtlich Auswirkungen auf zukünftige Fälle haben und für Klarheit sorgen. Bisher waren viele Familien gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um Schadensersatz zu fordern und ihre Rechte geltend zu machen. Mit der einheitlichen Rechtsprechung wird nun eine klare Grundlage geschaffen, auf der Ärzte und Patienten gleichermassen agieren können.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese Entscheidung auf die ärztliche Praxis auswirken wird. Einige Experten befürchten, dass Ärzte aufgrund der gestiegenen Haftungsrisiken möglicherweise zögern könnten, bestimmte medizinische Verfahren anzubieten. Dies könnte letztendlich zu einer eingeschränkten Auswahl für Patienten führen.

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