Immer mehr Menschen leiden an Burnout und ähnlichen Krankheiten. Dabei sind die Ursachen ganz unterschiedlich. Manchmal hat es mit der Arbeit zu tun, manchmal mit Problemen im Privatleben und in einigen Fällen bleibt die Ursache im Unklaren. So oder so verursachen psychische Krankheiten oft lange Krankenstände. Liegt die Ursache für das Burnout im aktuellen Arbeitsumfeld stellt sich die Frage, darf ein Arbeitnehmer im Krankenstand eine Fortbildung machen oder nicht.
In einem vergangenen Beitrag haben wir bereits die Frage diskutiert, ob man im Krankenstand verreisen darf. Wie dort ausgeführt, muss ein Arbeitnehmer im Krankenstand alles tun, was seiner Genesung nützt und alles unterlassen, was schlecht für den Krankheitsverlauf ist. Ist nun eine Fortbildung nützlich oder nicht?
Diese Frage muss im Einzelfall geprüft und beantwortet werden. Für manche Patienten kann eine Ausbildung zusätzlich Stress und Belastung bedeuten. In diesem Fall ist eine Ausbildung zu unterlassen. Was ist, wenn der Arbeitnehmer dennoch während dem Krankenstand einer Tätigkeit nachgeht, die für seine Gesundung abträglich ist? Ein solches Verhalten stellt nach der ständigen Rechtsprechung ein Entlassungsgrund dar. Kommt der Arbeitgeber dahinter, ist das Arbeitsrecht auf seiner Seite und er kann die fristlose Entlassung aussprechen.
In anderen Fällen kann es sein, dass der Arbeitgeber bei der derzeitigen Tätigkeit immer wieder in ein Burnout fallen könnte. Eine Umschulung kann in diesem Fall sicher dazu beitragen kann, dass er zukünftig eine andere Tätigkeit ausführen kann, bei der er weniger Belastung ausgesetzt ist.
Die Entscheidung, ob eine Tätigkeit wie eine Fortbildung oder eine Umschulung während dem Krankenstand schädlich ist oder gut für den Heilungsverlauf obliegt dem behandelnden Arzt. Der Arbeitgeber kann dieser Einschätzung nicht widersprechen.
Nun könnte man auf die Idee kommen, dass jemand der eine Ausbildung machen kann, wohl auch Arbeiten könnte. Bei verschiedenen Krankheiten, gerade z.B. Bournout oder ähnliche ist das gerade nicht der Fall. Natürlich bietet dies einen gewissen Spielraum für Missbrauch. Das Arbeitsrecht ist hier jedoch auf der Seite des Arbeitnehmers.
Gutem Tag’
Ich habe im Krankenstand eine online Fortbildung gemacht.nun ist es so, dass ich die Stunden im kranenstandsmonat nicht als Plusstunden in der Zeitaufzeichnung schreiben darf.De Bestätigung lautet auf ein 9 Stundenausmaß.Gibt es in diesem Fall weine Möglichkeit zu den Stunden zu kommen?
Mit beste Grüßen
Dagmar Reitberger