Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich mit dem Fall eines offenbar gefälschten Vaterschaftsanerkenntnisses auseinanderzusetzen. Die Mutter klagte für Ihr Kind beim vermeidlichen Vater auf Unterhalt.
Dieser behauptete jedoch, dass jemand anders in seinem Namen das Anerkenntnis unterschrieben hat. Das Erstgericht hielt dies für unbeachtliche. Die Echtheit des Dokuments sein in einem anderen Verfahren zu prüfen. Darum müsse der auf dem Anerkenntnis genannte die Unterhaltszahlungen so lange leisten.
Im Revisionsverfahren stellte der OGH nun diese Entscheidung richtig. Zwar hat das Gericht bei der Unterhaltsfeststellung nicht die Vaterschaft zu prüfen, doch ob ein wirksames Vaterschaftsanerkenntnis vorliegt, sei als Vorfrage zu prüfen.
Eine richtige Entscheidung, den eine Rückforderung der gezahlten Unterhaltsbeträge, wird sich später unter Umständen als schwierig erweisen. Besonders wenn sich das Verfahren über Monate hinweg zieht, wäre diese Rechtslage für den Betrogenen unzumutbar.