Wer in Wien lebt oder die Bundeshauptstadt öfter besucht, kennt vermutlich die verschiedenen Boxen, in denen gratis Zeitungen angeboten werden. Besonders in der U-Bahn sind viele derartige Boxen aufgestellt, da dort ein hoher Publikumsverkehr herrscht. Neben der bestehenden Zeitung, die einen entsprechenden Vertrag mit der Betreibergesellschaft “Wiener Linien” hat, wollte nun ein weiterer Verlag in den wiener U-Bahnhöfen kostenlose Zeitungen anbieten. Die Wiener Linien lehnten dies jedoch ab und weigerten sich, mit dem Verlag eine Vertrag abzuschließen.

Dieser brachte eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen die Wiener Linien ein. Er vertrat die Auffassung, dass die Betreibergesellschaft eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und diese ausnutzt. Entschieden hat der den Fall nun der Oberste Gerichtshof (16 Ok 8/14h). Dieser stellte fest, dass die Wiener Linien in Zusammenhang mit der Stadt Wien sehr wohl eine marktbeherrschende Stellung haben. Zwar gäbe es grundsätzlich keine Verpflichtung gratis Zeitungen in U-Bahn-Station an zuzulassen und mit Zeitungsverlagen diesbezügliche Verträge abzuschließen. Da die Wiener Linien bereits mit einem anderen Verlag ein derartiges Übereinkommen haben, darf sie es einem anderen nur verweigern, wenn es dafür ausreichende sachliche Gründe gibt.

Ob solche Gründe vorliegen, muss nun das Kartellgericht entscheiden. Der OGH hat die Rechtssache zur Verfahrensergänzung zurückverwiesen. Wir finden, das ist eine gute Entscheidung für mehr Meinungsvielfalt.

Von Gregor

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