Immer wieder liest man von falsch oder zu viel beladenen LKW, die auf unseren Strassen unterwegs sind. Oft ist es so, dass die Fahrzeuge nicht vom Lenker, sondern von anderen Personen beladen werden. Wenn nun aufgrund der falschen Beladung ein Unfall gescheit, stellt sich die Frage nach der Verantwortung und ob der Belader für die Folgen haftet. ZPO.at möchte diese Frage nun beantworten.
Die Beladungsvorschriften treffen in erster Linie den Fahrer. Er ist am Ende des Tages für die Fahrzeugsicherheit verantwortlich. In der Rechtsprechung gibt es jedoch mehrere Entscheidungen, wonach sich auch der Belader an die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu halten hat. Tut er dies nicht und gescheit deswegen ein Unfall, so ist er dafür haftbar. Im Zivilrecht bedeutet das in der Regel Schadenersatz oder Schmerzensgeld, wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist.
Über einen entsprechenden Fall hatte vor kurzem der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden. Dabei ging es um einen LKW, der mit Schweinehälften beladen war. Diese wurden vom Mitarbeiter einer anderen Firma beladen und nicht ordnungsgemäss gesichert. Aus diesem Grund kam die Ladung während der Fahrt ins Schwingen und der LKW kippte um. Der Fahrer wurde dabei schwer verletzt. Nun klagte er gegen auf Schmerzensgeld. In der Vorinstanz entschied das Gericht, dass diese Beladungsvorschrift nur zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer gilt und nicht zum Schutz des Fahrers.
Der OGH teilte diese Auffassung nicht. Die Bestimmungen über die verkehrssichere Beladung seinen Schutznormen, die umfassend gelten würden. Daher kann sich auch der Fahrer darauf berufen. Seiner Klage wurde stattgegeben.
(Quelle: OGH 2 Ob 13/14x)