Diese Frage wurde in Deutschland schon vor einigen Jahren beantwortet. Darum sieht man auf vielen deutschen (und übrigens auch auf österreichischen) Webseiten seit lange sogenannte Disclaimer, mit denen sich Webseitenbetreiber von Inhalten von Webseiten, auf die Sie verlinken distanzieren. In Österreich sind Zivilrechtsexperten davon ausgegangen, dass eine Verantwortung für die Inhalte einer fremden Webseite nicht bestehet, wenn jedem klar ist, dass es sich dabei um eine andere Webseite handelt.
Morgen Dienstag startet am Landesgericht Linz ein interessanter Zivilprozess, bei dem diese Frage der Haftung für Inhalte von Seiten auf die ein Webseitenbetreiber verlinkt, nun ausjudiziert werden dürfte. Ein Oberösterreicher hatte bei der Sparkasse Oberösterreich einen Fremdwährungskredit. Da er sich schlecht beraten gefühlt hatte, hatte er bereits in der Vergangenheit einen Prozess gegen die Sparkasse angestrengt und nach eigenen Angaben verloren. Nun postete er auf dem sozialen Netzwerk Google+ (anm.: das ist so etwas wie Facebook nur nutzt es kaum jemand) einen Link zu einer Webseite, die einen kritischen Bericht über die Sparkasse Oberösterreich enthielt. Einige Textpassagen dieser Webseite übernahm er als Teaser. Die Sparkasse brachte nun eine Klage auf Unterlassung und Richtigstellung ein.
Nach der Auffassung der Klägerin macht sich der Webseitenbetreiber (oder wie in diesem Fall der Betreiber eines Social-Media-Profils), die Inhalte der fremden Webseite zueigen, wenn er darauf verlinkt. Der Beklagte entgegnet, dass er den Teaser nicht bewusst übernommen, hat, sondern dieser von Google+ automatisch entsprechend dem Link übernommen wurde.
Aus meiner Sicht ist zu hoffen, dass die Gerichte nun ausdrücklich klarstellen, dass man nur für das verantwortlich ist, was auf der eigenen Webseite steht und nicht was auf Webseiten geschrieben steht, zu denen man verlinkt. Immerhin ist es möglich, dass man auf eine Seite verlinkt deren Inhalt und Meinung man überhaupt nicht teilt, sondern dies lediglich als Quelle anführt. Eine solche Einschränkung wäre fatal und würde zu deutschen Zuständen führen und wer möchte das.
ZPO.at wird den Prozess auf jeden Fall für Sie verfolgen und über den Ausgang berichten.
Hi! Ich suche Infos über diesen Fall. Woher hast du die Informationen? In diesem Bericht wird der Fall etwas dramatischer geschildert.
Weiß man schon, wie die Sache ausgegangen ist?
Danke für Deine Anfrage. Gerne kann ich Dir ausführliche Informationen per Email zukommen lassen.