Schaden

Über den Satz „Eltern haften für Ihre Kinder“ haben wir auf zpo.at schon öfter berichtet und erklärt, warum er falsch ist. Immer wieder fragen uns interessierte Leser, ob und wann minderjährige Kinder haften und ob diese tatsächlich in einem Zivilprozess beklagte sein können.
Im Strafrecht ist es klar, dass jemand unter 14 Jahren nicht strafmündig ist und darum nicht belangt werden kann. Zivilrechtliche Ansprüche knüpfen
aber nicht immer an eine persönliche Schuld.

Zunächst wollen wir die Frage der Parteifähigkeit klären. Diese ist gem. § 1 ZPO an die Rechtsfähigkeit geknüpft. Ist diese gegeben, kann man in einem Zivilprozess Kläger oder beklagter sein. Dies trifft auch auf Minderjährige zu.

Von der Parteifähigkeit ist die Postulationsfähigkeit zu unterscheiden. Dies ist die Fähigkeit selbst Prozesshandlungen, also beispielsweise eine Klage oder eine Klagebeantwortung einzureichen. Darum spricht man auch von Verhandlungsfähigkeit. Diese ist bei Kindern nicht gegeben, daher können Klagen an Kinder nicht wirksam zugestellt werden. Vielmehr ist diese an den gesetzlichen Vertreter, also in der Regel an einen Elternteil, zuzustellen. Dieser kann übrigens unabhängig vom anderen Elternteil, für das Kind die erforderlichen Prozesshandlungen vornehmen.

Neben den verfahrensrechtlichen Ansprüchen muss ein Anspruch auch materiellrechtlich, also inhaltlich bestehen. Dafür benötigen wir eine Rechtsgrundlage, die wir bei Schadenersatzfragen im ABGB finden.

Kinder unter 14 sind nicht schuldfähig. Daher währe eine Haftung für einen verursachten Schaden ausgeschlossen. Jedoch gibt es im § 1310 ABGB eine Sonderbestimmung. Aufgrund dieser Ausnahme kann der Richter aus Billigungsgründen selbst einem Schuldunfähigen eine Schuld zusprechen. Dabei ist auf die Umstände sowie auf das Vermögen des Schuldunfähigen Rücksicht zu nehmen. Ein Praxisbeispiel für diesen Paragrafen ist der Fall OGH 2Ob31/15w. Ein 10 jähriger Junge, der bereits die Fahrradprüfung absolviert hatte, verursachte einen Fahrradunfall. Dem Minderjährigen wurde eine Teilschuld angelastet.

Von Gregor

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