Derzeit herrscht im österreichischen Bergland erhebliche Lawinengefahr. Viele Skitourengeher lassen sich davon aber nicht davon abhalten eine Skitour in hochalpines Gelände zu unternehmen. Immer wieder kommt es zu Unfällen mit Verletzten. Neben den Schadenersatz sind vom Verursacher in der Regel die Kosten für den Einsatz der Bergrettung zu bezahlen. Es stellt sich die Frage, ob in einem solchen Fall eine Deckung durch die Haftpflichtversicherung besteht und diese für die entstandenen Schäden haften muss.
Bei fast jeder Haushaltsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung inbegriffen. Diese Versicherung haftet für Schäden, die der Versicherungsnehmer fahrlässig verursacht. Natürlich gibt es Grenzen und Einschränkungen. Die Versicherung deckt nur Gefahren des täglichen Lebens. Dazu zählen übliche Sportarten.
Ein Tirol war als Führer eine Skitour unterwegs und es kam zu einem Absturz, bei dem eine Skifahrerin schwer verletzt wurde. Sie verlangte Schmerzensgeld. Der Tourengeher besass eine Haushalts- und Haftpflichtversicherung und forderte diese auf, für die Schäden einzustehen. Die Versicherung weigerte sich, die Deckung für diesen Fall zu übernehmen. Sie wendete ein, dass Skitouren in hochalpinen Gebieten kein Sport des täglichen Lebens sei.
Aus diesem Grund brachte er eine Feststellungsklage ein. Der Zivilprozess landete vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) der schlussendlich und rechtskräftig zugunsten des Versicherungsnehmer. In Österreich würde das Skitourengehen als gewöhnliche Sportart und nicht etwa als Extremsport angesehen. Daher sei Unfälle dabei im Rahmen der Gefahren des täglichen Lebens von der Haftpflichtversicherung gedeckt. Der OGH bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanzen. Die Versicherung wird für die Schäden aufkommen müssen. Das soll allerdings nicht dazu verleiten, beim Tourengehen unnötige Risiken einzugehen.
Quelle: OGH 7 Ob 171/14v