Die Verwaltungsstrafen für Falschparken bewegen sich zwischen 15 und 30 Euro. Dabei gibt es ein Ost-West-Gefälle. In Vorarlberg ist Falschparken am günstigsten, in Wien am teuersten. Diese Strafen gelten nur für öffentliche Parkplätze.
Parkt man mit seinem Auto, Motorrad oder Fahrrad auf einem Privatgrund, kann der rechtmässige Besitzer natürlich keine Strafe gegen den Falschparker verhängen. Die einzige Möglichkeit, die er hätte, den Fahrer von weiterem Abstellen des Fahrzeugs abzuhalten währe eine Besitzstörungsklage beim zuständigen Bezirksgericht. Gewinnt der Besitzer den Zivilprozess wird der Falschparker verurteilt die weiteren Störungen zu unterlassen und dem Kläger dessen Anwaltskosten zu ersetzen. Einen Schadenersatz bekommt der Kläger in aller Regel nicht zugesprochen. Andererseits hat er ein gewisses Prozessrisiko.
Seit langem sind daher viele Hausbesitzer dazu übergegangen den Autofahrern einen Zettel an die Windschutzscheibe zu heften. Der Falschparker wird aufgefordert einen Betrag zwischen 150 und 250 Euro zu bezahlen. Diesen Betrag erhält tatsächlich der Besitzer – ein feines Zubrot.
Viele Leute fragen sich, ob man diese horrenden Forderungen fürs Falschparken tatsächlich bezahlen muss. Gehen wir davon aus, dass tatsächlich eine rechtswidrige Besitzstörung vorliegt wird es meistens billiger sein, diese Forderung zu begleichen oder mit dem Grundbesitzer einen Vergleich zu suchen. Die Kosten für das Gericht und den Rechtsanwalt liegen bei ungefähr 500 Euro. Hat man selbst einen Anwalt, kommen diese Kosten noch dazu. Selbstverständlich sollte nicht gezahlt werden, wenn man die Störung nicht begangen hat.
Erwähnenswert ist an dieser Stelle ein Urteil, das jüngstens bestätigt, dass bei m Wenden auf einem fremden Parkplatz noch keine unterlassungsfähige Besitzstörung vorliegt. Daher gilt es jeden Fall im ei