Seit dem Inkrafttreten des Rauchverbots vor einigen Jahren erfreut sich Snus wachsender Beliebtheit. Einhergehend damit sind rechtliche Fragen rund um die Einfuhr und den besitz von Kautabak. Wir wolle diese hier beantworten.
Unterscheiden sollte man dabei zwischen dem Besitz, der Einfuhr und dem Verkauf.
Verkauf von Snus
In der EU gilt grundsätzlich nach der Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EU ein Verbot des Verkaufs von Snus. Eine Sonderstellung hat hier lediglich Schweden, Hier eine Ausnahme geregelt. In allen anderen Länder ist der Verkauf verboten. In Österreich ist dies , Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz umgesetzt. Darin ist in §2 geregelt dass Tabak für den Oralen verzehr (Abs. 2) und Kautabak (Abs. 3) nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Das umfasst nicht nur den Verkauf sondern auch den Import und das kostenlose in Verkehr bringen.
Besitz und privater Import
Der Besitzt und der Konsum dieser Produkte ist jedoch nicht explizit verboten. Es stellt sich also die Frage, ob es möglich ist, Snus privat aus dem Ausland einzuführen. Da der Verkauf verboten ist, gibt keine explizite gesetzliche Regelung, in welchem Umfang das im Ausland legal erworbene Produkt zur eigenen, privaten Verwendung im Reisegepäck eingeführt werden dürfen.
In Deutschland gibt es dafür einen ausdrücklichen Grenzwert von 25 Gramm bei der Einfuhr aus Schweden. Andere Länder haben deutlich höhere Freigrenzen von bis zu 500 Gramm. Nun ist der Weg nach Schweden weit, doch auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, ist Snus legal. Die Schweiz gehört bekanntlich nicht zur EU und auch dort ist der Verkauf von Snus erlaubt.
Gerade für Vorarlberger ist es relativ einfach schnell über die Grenze zu fahren und dort Snus in einer Trafik zu kaufen. Da wir die Frage der Grenzmenge nicht gesichert beantworten können, klären wir doch was jedenfalls verboten ist. Die wertmässige Freigrenze für die private Einfuhr sind 45 Euro. Darüber hinaus müsste eine Zollanmeldung erfolgen. Da es jedoch der Import untersagt ist, gibt es keinen Zolltarif. Von dem her wird dies wohl als oberste Grenze anzusetzen sein.
Für die Einfuhr von Rauchtabak zum Eigenbedarf gilt in Österreich die Grenze von 250 Gramm. Daher wird dies wohl auch für die Einfuhr von anderen Tabakerzeugnissen als maximale Obergrenze anzusehen sein, jedoch kann nicht gesagt werden, diese Menge bei einer Zollkontrolle tatsächlich als Eigenbedarf anerkannt wird.
Weiter ist auch klar, dass der Import bei der Bestellung in einem Snus-Onlineshop nicht direkt möglich ist. Unklar ist ob es erlaubt wäre, die Bestellung eine Abholstation in der Nähe der Grenze liefern zu lassen und dort abzuholen.
Klar ist auch, dass die Einfuhr nur dann erlaubt sein kann, wenn es sich um privaten Eigengebrauch handelt. Der Weiterverkauf oder auch das unentgeltliche “Mitbringen” für einen Freund sind jedenfalls nicht zulässig. Wichtig ist auch noch zu erwähnen, dass die Freimengen addiert werden. Wer also neben Snus noch weitere Tabakprodukte wie Zigaretten mitführt, muss dies bei den Freimengen entsprechend abziehen. Eine Übersicht über die verschiedenen Freimengen findet man auf der Webseite des Finanzministeriums.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass diese Angaben ohne Gewähr sind. Bitte informieren Sie sich bei der Zuständigen Zollbehörde.
Tabakkonsum gefährdet Ihre Gesundheit!