Liebe kann man nicht kaufen. Trotzdem erwartet man, wenn man jemandem etwas schenkt eine gewisse Gegenleistung, sei es nur moralischer Natur. Es kommt im Leben jedoch oft anders als man denkt. Der Beschenkte verhält sich so nicht so, wie man erwartet hat. Kann man in diesem Fall eine Schenkung widerrufen?

Eine Schenkung ist ein Vertrag, indem man auch gewisse Bedingungen vereinbaren kann. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt oder nachträglich gebrochen, berechtigt dies den Geschenksgeber die Schenkung zu widerrufen. Ein Beispiel dafür kann sein, dass jemand seiner Verlobten etwas teures schenkt, und diese in der nicht heiratet. Ist die Hochzeit als Bedingung in der Schenkung genannt, so steht dem Geschenksgeber zu, die Rückgabe zu verlangen. Bei grösseren Schenkungen sind derartige Vereinbarungen und Vorsichtsmassnahmen sehr zu empfehlen.

Selbst wenn von vornherein keine Bedingungen vereinbart wurden, kennt das österreichische Zivilrecht einige Möglichkeiten. Die wichtigste davon ist der grobe Undank. Wenn der Beschenkte nach der Schenkung eine strafbare Handlung gegen den Geschenksgeber setzt, ist das erfüllt. Diese hat dann die Möglichkeit der Rückforderung. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass dies nur innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis möglich ist. Ebenso wird auf dieses Recht verzichtet, wenn die strafbare Handlung verziehen wird.

Ein weiterer Fall des Schenkungswiderrufs liegt dann vor, wenn der Geschenkgeber in grosse Not gerät. Dann kann er vom Beschenkten 4% des Wertes des Geschenks pro Jahr vom Beschenkten verlangen.

Wurde durch eine Schenkung der Pflichtteilsanspruch eines Erben beschnitten, so steht diesem das Recht zum Schenkung anzurechnen. Der Wert der Schenkung, wird dann zur Berechnung des Pflichtteils herangezogen. Der Beschenkte kann dann die Sache an den Pflichtteilsberechtigten übergeben oder eine Ausgleichszahlung leisten.

Von Gregor

3 Gedanke zu “Kann man eine Schenkung widerrufen?”
    1. Wir dürfen leider keine individulle Rechtsberatung anbieten. Es kommt aber ganz klar auf die Umstände drauf an. Es gibt Gründe eine Schenkung zu wiederrufen, meistens hat das aber mit dem Beschenkten zu tun, z.B. wegen groben Undanks. Alleine wegen geänderter Umstände wird man in der Regel eine Schenkung nicht wiederrufen können. Ein Anwalt kann den Fall aber natürlich individuell und unter Kentniss des gesamten Sachverhalts prüfen.

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