ORFImmer mehr Menschen in Österreich haben keinen Fernseher. Die Verbreitung von Streaming-Diensten wie Netflix hat diesen Trend noch verstärkt. Damit lassen sich Filme und Serien dann ansehen, wann man will und nicht wann es der Programmchef es für richtig hält.

Wer keinen Radio und keinen Fernseher hat, der muss keine GIS-Gebühren bezahlen? Der Meinung waren viele Bürger. Verständlich, dass die GIS sich nicht auf die Zwangsgebühren verzichten will. Ohne Rechtsgrundlage forderte sie Gebühren für Bürger, die einen Internetanschluss, selbst nur über das Mobiltelefon hatten.

Ein Salzburger hat sich gegen diese Rechtsauffassung des GIS gewehrt und musst bis zum Bundesverwaltungsgericht ziehen. Dieser hat nun Klarheit geschaffen.

Der ORF war der Auffassung, dass man über Internet die Radioprogramme empfangen kann. Daher sei jeder, der einen Internetanschluss besitz, Rundfunkgebühren bezahlen. Nach dem Gesetz, besteht die Zahlungspflicht nur, wenn man einen Rundfunkempfänger betreibt.
Nach der Auffassung der Richter ist ein PC, Laptop oder Smartphone kein Rundfunkempfänger – also weder ein Radio noch ein Fernseher. Aus diesem Grund gibt es eine GIS-Gebühren für Internetanschluss. Anders verhält es sich, wenn man in seinem PC oder Laptop einen DVB-T Empfänger eingebaut hat. Dieser ist tatsächlich als Rundfunkempfänger zu qualifizieren.

Meiner Meinung nach ist diese Erkenntnis zu begrüssen. Sie entspricht dem Wortlaut des Gesetze und erspart vielen Bürgern unnötige Zwangsgebühren.

Von Gregor

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