Konsumentenschutz bei Unternehmensgeschäften

Das Konsumentenschutzgesetz und andere Bestimmungen des Verbraucherschutzes gelten, wie der Name schon sagt, für Geschäfte zwischen Unternehmen und Konsumenten. Dies ist im Österreichischen KSchG so geregelt und ebenso in der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie.

Ein Unternehmen kann sich dagegen nicht auf diese Schutzbestimmungen berufen. Daher ist es durchaus zulässig, etwa Rücktrittsrechte einzuschränken oder gänzlich auszuschliessen.

Was ist, wenn jemand etwas kauft und die Ware sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke nutzt. Beispielsweise einen Laptop oder ein Auto. Hat er dann die im KSchG vorgesehen Schutzrechte? Nein, in der Regel liegt hier ein Unternehmensgeschäft vor, bei dem das Konsumentenschutzrecht keine Anwendung findet. Dies hat der Oberste Gerichtshof jüngst in seiner Entscheidung 7 Ob 94/14w bestätigt. Es liegt demnach ein Verbrauchergeschäft nur vor, wenn die gegenständliche Ware fast ausschliesslich privat genutzt wird und die gewerbliche Nutzung so gering ist, dass kaum ein Gesamtzusammenhang besteht.

In der Praxis wird dies oft schwer zu beweisen sein, besonders bei Online-Käufen. Empfehlenswert ist es, die Verbrauchereigenschaft vor dem Kauf zu klären.

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