Frau mit Kopftuch

Die Frage nach der Zulässigkeit von Kopftuchverboten in Arbeitsverträgen haben schon in vielen europäischen Ländern die Gerichte beschäftigt – teils mit unterschiedlichem Ausgang. Nun ist erneut ein solcher Fall beim EuGH gelandet. Das Urteil, das jetzt veröffentlicht wurde, sollte etwas für Klarheit sorgen. Wir wollen es ausführlich besprechen.

Grundsätzlich soll vorweggenommen werden, dass es vielen Unternehmern dabei nicht um ihre eigenen Ansichten geht. Sie haben die Befürchtung, dass manche Kunden lieber nicht von Mitarbeitern bedient werden, die religiöse oder politische Symbole tragen – die man selbst ablehnt. Darum versuchen manche Unternehmen, auch solche, die offen zur Diversität stehen, in den Arbeitsverträgen und internen Richtlinien das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen zu untersagen.

Anlassfall für das jüngste Urteil war eine junge Frau in Belgien. Sie hat ihren Arbeitsplatz verloren, weil ihr Arbeitgeber das Tragen von Kopftüchern nicht gestattet hat. Dagegen hatte sie geklagt und nun einen Rückschlag erlitten.

Die Richter in Luxemburg stellten fest, dass es die unternehmerische Freiheit gebieten müsse, Mitarbeitern gewisse Kleidungs- und Verhaltensregeln aufzuerlegen. Allerdings machten sie es klar, dass es dafür Grenzen gibt. Konkret könnte bei einem Kopftuchverbot eine unspezifische Diskriminierung vorliegen. Das wäre unzulässig.

Sind jedoch in einem Unternehmen alle offen getragenen religiösen Symbole untersagt, so stelle dies aus Sicht des EuGH keine Diskriminierung dar. Die Richter befassten sich in diesem Zusammenhang auch mit politischen Symbolen. Aus dem Urteilstext geht nicht eindeutig hervor, ob alleine ein Verbot von religiösen Symbolen schon eine Diskriminierung wäre, wenn das Tragen von politischen Symbolen erlaubt wäre. Das Urteil sagt dazu, dass religiöse und politische Symbole gleich zu werten seien. Was das im Einzelnen bedeutet, das obliegt der Interpretation der Gerichte in den Mitgliedsstaaten.

Es dürfte also weitere juristische Auseinandersetzungen zu der Thematik geben. Klar ist, dass wenn ein Unternehmen das Tragen von allen politischen und religiösen Symbolen während der Arbeit untersagt, kann sich eine Mitarbeiterin nicht darauf berufen, dass sie durch das Kopftuchverbot diskriminiert sei.

Von Gregor

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