Bei allen grossen Reiseportalen im Internet wird heute bei der Buchung eine Reiseversicherung als Zusatzprodukt mit angeboten. Upselling nennt das der Marketing-Fachmann. Bei einem Unfall auf einer Reise können schnell sehr hohe Kosten auftreten. Beispielsweise für einen Hubschraubereinsatz nach einem Skiunfall. Ist wirklich eine gesonderte Zusatzversicherung notwendig oder gibt es von der GKK einen Kostenersatz für Notarzthubschrauber-Einsätze?
Bei allen grossen Reiseportalen im Internet wird heute bei der Buchung eine Reiseversicherung als Zusatzprodukt mit angeboten. Upselling nennt das der Marketing-Fachmann. Bei einem Unfall auf einer Reise können schnell sehr hohe Kosten auftreten. Beispielsweise für einen Hubschraubereinsatz nach einem Skiunfall. Ist wirklich eine gesonderte Zusatzversicherung notwendig oder gibt es von der GKK einen Kostenersatz für Notarzthubschrauber-Einsätze?
Wer in Österreich nicht zu den wenigen gehört, die nicht unter die Zwangsversicherung fallen, kann sich nicht aussuchen, was bei seiner Krankenversicherung mitversichert ist. Versicherte sind darauf angewiesen, welche Leistungen im ASVG vorgesehen sind. Ansonsten wird die GKK die Kosten nicht bezahlen.
Bezüglich Freizeitunfällen im alpinen Gelände regelt § 131 Abs 4 ASVG, dass die Transportkosten ins Tal nicht von der Versicherung bezahlt werden. Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn der Hubschraubereinsatz selbst dann erforderlich gewesen wäre, wenn der Unfall im Tal geschehn wäre. Allerdings bezahlt die Krankenkasse in diesem Fall nur den Kostenersatz nach dem Fantasietarif. Dies reicht in der Regel bei weitem nicht aus, um die Kosten des Flugtransports zu bezahlen.
Nach Auffassung des OGH vom 19. 5. 2014 zu 10 ObS 52/14s ist dies Verhalten einer GKK rechtens und die gegenständliche Bestimmung nicht verfassungswidrig.