Die kostenlose anwaltliche Erstberatung ein beliebtes Angebot der Rechtsanwälte, um Ratsuchenden eine erste Rechtsauskunft zu geben, ohne dafür eine Honorarrechnung befürchten zu müssen. Im vergangenen Jahr wurde dieses Angebot 18.000 Mal in Anspruch genommen
.
Die österreichische Rechtsanwaltskammer hat diesen Service jetzt jedoch ausgesetzt. Seit 2008 wurde der Rechtsanwaltstarif nicht mehr angepasst. Der Kostenersatz, den die obsiegende Partei im Zivilprozess von der unterlegenen Seite erhält, bemisst sich nach diesem Tarif. Daher bieten viele Rechtsanwälte Ihre Dienstleistungen zu diesem Tarif an, dass der Mandant auf einem Teil der Prozesskosten sitzenbleiben würde, selbst wenn er den Prozess gewinnt.

Bereits seit Jahren versucht die Anwaltskammer eine Inflationsanpassung durchzusetzen. Bislang ohne Erfolg. Die Aussetzung der kostenlosen Erstberatung soll so lange gelten, bis ein akzeptables Angebot der Regierung vorgelegt wird.

Von Gregor

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